Welche Stellschrauben gibt es, um den Ausbau der Erneuerbaren zeitnah anzuschieben? Eine davon sind die immer noch sehr aufwändigen und langwierigen Verwaltungsabläufe, die über Erfolg oder Niederlage von Erneuerbaren-Kraftwerksprojekten entscheiden.
Vorschlag aus der Realisierungs-Praxis
Mein Vorschlag aus der Realisierungs-Praxis ist, dass wir die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich von 110m links und rechts von Autobahnen und Schienen direkt zur Sonnen-Ernte freigeben, also ohne aufwändiges und mehrjähriges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und ggf. des Bebauungsplanes, wenn statt fester Fundamente auf rückstandsfrei entfernbare Schraubfundamente oder Erdanker gesetzt wird. Eine entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag habe ich bereits eingereicht, hier ist sie abruf- und unterstützbar.
Sonnen-Ernte beiderseits von Autobahnen/Schienen
Der Wortlaut der Petition liest sich folgendermaßen:
Alternative Energiequellen - Anerkennung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als sogenannte Sonnen-Ernte beiderseits von Autobahnen/Schienen
"Die Petition fordert, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Bereich von 110 m beiderseits von Autobahnen/Schienen als landwirtschaftliche Nutzung, als sogenannte "Sonnen-Ernte", gelten. Dadurch sind für diesen Bereich weder Flächennutzungsplan (F-Plan) noch Bebauungsplan (B-Plan) anzupassen und der Ausbau der Solarenergienutzung ist zeitnah machbar. Die Verankerung im Erdreich erfolgt dabei ohne Betonfundamente, die Verankerung bleibt demontierbar, wie es bspw. Schraubfundamente ermöglichen."
Begründung:
Werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen als landwirtschaftliche Nutzung klassifiziert, dann sind keine langjährigen Anpassungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan notwendig.
Erheblicher Handlungsdruck zum Ausbau Erneuerbarer
Begründbar ist diese planungsrechtliche Erleichterung zur Sonnen-Ernte einerseits durch den erheblichen Handlungsdruck zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakatastrophe.
Die weitere Begründung zur planungsrechtlichen Erleichterung ist das Fehlen von Betonfundamenten. Werden die PV-Module im Rahmen von Schraubfundamenten oder auf andere demontierbare Art ohne Betonfundamente befestigt, so sind diese vergleichbar mit Bohnenrankhilfen oder Abdeckfolien auf Feldern, die ebenfalls alle ohne Änderung des Flächennutzungsplanes oder Bebauungsplanes ganzjährig verwendet werden dürfen.
Hintergrund der Petition:
Landwirtschaft darf bisher die Felder mit Plastikfolie überziehen, damit darunter Spargel besser wächst. Landwirtschaft darf Zäune ziehen, Rankhilfen einsetzen, auf den Feldern das in Plastik verpackte Heu lagern. Aber selbst im Bereich von 110m rechts und links von Autobahnen und Schienen dürfen Landwirt*innen bisher nur dann Solarenergie im Rahmen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ernten, wenn dies im Flächennutzungsplan so vorgesehen ist.
Mehrere Jahre Vorlaufzeit
Das Verfahren dazu dauert leider oft mehrere Jahre Vorlaufzeit und verursacht erhebliche Kosten, für die nicht selten die Landwirt*innen oder ein Kooperationspartner oder Unternehmen aufkommt. Ob dieser Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten für Solarenergienutzung im Bereich direkt neben Autobahnen und Schienen überhaupt verhältnismäßig ist, sollte gerade vor dem Hintergrund der weiterhin fortschreitenden Klimakatastrophe ernsthaft diskutiert werden. Entschlacken wir die Verwaltungsverfahren, dann gewinnen wir wieder mehr Tempo für die Energiewende, es ist höchste Zeit.
Autor:
Dr. Philipp Schmagold ist Lehrbeauftragter der Fachhochschule Kiel und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Windenergie (BWE) und Regionalleiter Schleswig-Holstein der ENERTRAG AG.