Der Branchenverband Erneuerbare Energien Österreich (EEÖ) hat zusammen mit dem auf Energiewirtschaft spezialisierten Beratungsinstitut E3 Consult Vorschläge für den Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften ausgearbeitet. Das Diskussionspapier definiert Bedingungen, die Österreich braucht, damit Vereine, Genossenschaften oder andere Akteure gemeinschaftlich Ökostromanlagen errichten und betreiben. EEÖ verweist dazu auf die Regelungen, die die Europäische Kommission in der Erneuerbaren-Richtlinie festgelegt hat und die in allen Mitgliedsstaaten bis Mitte des kommenden Jahres umsetzen müssen – also auch Österreich.
Bürger aktiv beteiligen
Doch es ist nach Ansicht von Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin von EEÖ und Jürgen Neubarth, Studienautor und Geschäftsführer von E3 Consult für die Energiewende notwendig und vorteilhaft, wenn Energiegemeinschaften ein fester Bestandteil des Gesamtsystems werden. Denn sie können einerseits die regionale Energieversorgung vorantreiben, Bürger zu aktiven Teilhabern am Energiesystem machen und sie an regionalen Wertschöpfungsketten beteiligen. „Energiegemeinschaften schaffen nicht nur eine höhere Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energie, sie mobilisieren auch privates Kapital für die Energiewende und optimieren das energiewirtschaftliche Gesamtsystem“, betont Neubarth. „Denn durch Energiegemeinschaften wird der Strom dort erzeugt, wo er benötigt und eingesetzt wird.“
Positive Effekte nutzen
Denn Produzenten und Verbraucher werden zusammengeschlossen und einzelne Sektoren gekoppelt. Dadurch werden auch Schwankungen von lokaler Erzeugung und lokalem Verbrauch unmittelbar vor Ort ausgeglichen. Doch dafür braucht es geeignete Rahmenbedingungen. „Österreich muss bei deren Schaffung ambitioniert die Chancen nutzen und darf sich bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens nicht nur an den Mindestanforderungen der EU orientieren“, fordert Prechtl-Grundnig. „Denn nur so können die vielen positiven Effekte solcher Gemeinschaften umfangreich genutzt werden. Für das Gelingen der Energiegemeinschaften müssen wir groß denken und brauchen möglichst wenige Hürden!“
Hürden beseitigen
Zu den zentralen Forderungen der Branche gehören neben den niedrigen Einstiegshürden auch die Schaffung von kostenlosen und unbürokratischen Beratungsmöglichkeiten sowie finanzielle oder steuerliche Anreize, um die Schaffung von Energiegemeinschaften zu erleichtern. Das gilt vor allem für diejenigen Akteure, die bei der Gründung von solchen Gemeinschaften vorangehen. Hier sind es aber nicht ausschließlich Fördermittel, die Studienautor Neubarth im Blick hat, sondern vor allem faire Netzentgelte. Denn diese müssten den Nutzen, die Energiegemeinschaften für das Netz bringen, mit einpreisen. Zudem müssen auch die technischen Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört unter anderem der diskriminierungsfreie Netzzugang. Das gesamte Diskussionspapier steht auf der Internetseite von EEÖ zum kostenlosen Download zur Verfügung.