Nicole Weinhold
Viele Unternehmer aus der Solarbranche sind froh darüber, dass der Solardeckel rechtzeitig gehoben wurde. Zu ihnen gehört auch Torsten Szielasko, Geschäftsführer des Lambsheimer Unternehmens Gaia mbH.
Doch nach seiner Auffassung muss noch einiges passieren, damit die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Um 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu beziehen, müsste die bisher installierte Leistung fast verdoppelt werden. Folgende Anpassungen schlägt er vor:
1. Systemrelevanz
So wie bei der letzten Wirtschaftskrise die Banken als systemrelevant erklärt wurden, sollten jetzt die erneuerbaren Energien als Grundlage des wirtschaftlichen Neustarts nach der Corona-Krise ebenfalls als systemrelevant erklärt werden.
2. Abnahme von Strom aus Altanlagen
Bei der Solarenergie sollten Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, den Strom funktionsfähiger Photovoltaikanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, weiter abzunehmen.
3. Flächen für die Windkraft
Für Windenergieanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, ist eine Strategie erforderlich, um die bereits bestehenden Flächen und Infrastrukturen weiter für die Energiewende nutzen zu können.
4. Überkapazitäten abbauen
Gefordert wird ebenfalls, dass die Überkapazitäten der starren fossilen Restlast von konventionellen Kraftwerken abgebaut werden. Das würde sowohl das Klima als auch die Kosten der Energieerzeugung entlasten. Denn trotz des gesetzlichen Einspeisungsvorrangs für erneuerbaren Energien werden Windparks runtergeregelt, während konventionelle Kraftwerke weiter Strom in die Netze einspeisen.
5. EEG-Umlage anpassen
Obwohl die Gestehungskosten der Stromerzeugung durch die Erneuerbaren Energien in den letzten Jahren gesunken sind, kommen die niedrigen Kosten beim Endverbraucher nicht an. Zwar wird ein Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen Senkung der EEG-Umlage geleistet, so dass diese im Jahr 2021 bei 6,5 Cent/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 Cent/kWh liegen wird. Es ist aber ungeklärt, was in den Jahren danach passiert. Das beseitigt das strukturelle Problem der EEG-Umlage nicht.
6. Wasserstoff aus Erneuerbaren
Ein Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff macht nur Sinn, wenn hierbei die Erneuerbaren eingebunden und Potenziale durch deren beschleunigten Ausbau gehoben werden. Statt z. B. die Windenergieanlagen an windhöffigen Tagen mit geringem Strombedarf wegen der gesetzlichen Regelung, dass sie für den ganzen Tag keine Vergütung erhalten, wenn der Strom an den Strompreisbörsen mehr als sechs Stunden negativ ist, abzuschalten, könnte bzw. sollte der hier systembedingt verloren gegangene Strom im Rahmen der sogenannten „Power-to-X“-Strategie für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden.
7. Quote für saubere Mobilität
Anstatt die Prämie des Bundes für die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen als „Innovationsprämie“ zu verdoppeln, sollte man den Auto-Herstellern eine Quote vorgeben und darauf hinwirken, dass es mehr preisgünstigere Fahrzeuge gibt, sowie die Lademöglichkeiten ausbauen.
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