Gerade hat der Bundesrat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der große Unternehmen verpflichtet, sogenannte Energieaudits durchzuführen. Mit dem Gesetz werden lediglich Pflichten aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Deutschland ist hier also keinesfalls Vorreiter. Energieeffizienz gilt seit Langem als "Schlafender Riese", weil das Potenzial gewaltig ist, aber bisher nicht gelungen ist, das Interesse an Energieeffizienz zu wecken. Aufgrund der relativ geringen Energiepreise fehlt offenbar noch der Anreiz. Verordnungen sind entsprechend der einzige, magere Anreiz. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, eine zwanzigprozentige Einsparung des Primärenergiebedarfs EU-weit bis 2020 zu erreichen. Energieaudits sind ein Teil der Maßnahmen, um dies Ziel zu erreichen. Sie sollen Unternehmen bisher nicht realisierte Einsparpotenziale aufzeigen.
Wie sieht das Energieaudit im Detail aus? Im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes ist es ein systematisches Informieren über das bestehende Energieverbrauchsprofil von Gebäuden, Betriebsabläufen in der Industrie und Dienstleistungsunternehmen zur Quantifizierung wirtschaftlicher Energieeinsparpotenziale und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Es ist also vergleichbar mit einer Energieberatung für Privathaushalte - nur in großem Stil.
Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
Laut Bundestagsbeschluss gilt die Energieaudit-Pflicht für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Zum 5. Dezember 2015 tritt die Regelung in Kraft. Von der Pflicht befreit sind Großunternehmen, die bis zum 05. Dezember 2015 ein bestimmtes Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben. Die Bundesländer haben hier zu großen Teilen den Schutz ihrer Wirtschaft vor Angen. Entsprechend haben sie in einer begleitenden Entschließung gefordert, den Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Begründung: Die kurze Frist bis zum Jahresende bezüglich der Audits sei eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung.
Unterstützung bieten Energiedienstleister und Contractoren den Unternehmen. Die Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen VfW erklärte sich ebenfalls bereit, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen. (Nicole Weinhold)