Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Bundesnetzagentur: Messstellenbetreiber müssen Solaranlagen schneller anschließen

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird derzeit an mehreren Stellen ausgebremst. Neben der Flächen- und Komponentenverfügbarkeit sind auch die Zertifizierung und der Netzanschluss der Generatoren immer wieder Hürden. Um zumindest fertige Solaranlagen schneller ans Netz zu bekommen, hat die Bundesnetzagentur jetzt die Regeln in einem Positionspapier klar gestellt. „Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt.“

Mehr Beschwerden über Messstellenbetreiber

Damit die neu gebauten Ökostromanlagen überhaupt ins Netz einspeisen dürfen, ist der Einbau der dafür erforderlichen Messtechnik notwendig. Dies übernimmt wiederum der zuständige Messstellenbetreiber. Schließlich ist ohne die Zähler und die andere Messtechnik die ordentliche Erfassung der Stromproduktion und dessen Einspeisung ins Netz nicht möglich. Derzeit häufen sich aber Beschwerden bei der Bundesnetzagentur, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Die fertigen und erzeugungsbereiten Anlagen stehen dann so lange in der Warteschleife.

Wollen Sie über die Energiewende auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den kostenlosen Newsletter von ERNEUERBARE ENERGIEN – dem größten verbandsunabhängigen Magazin für erneuerbare Energien in Deutschland!

Auch andere Zähler als üblich einbauen

Aus diesem Grunde stellt die Bundesnetzagentur im Positionspapier unter anderem klar, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Das heißt, der Anlagenbetreiber kann selbst einen geeigneten Zähler einbauen lassen und mit der Einspeisung beginnen. Auf diesem Wege werde eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet, betont die Bundesnetzagentur.

Auf der Internetseite der Behörde finden Sie das Positionspapier zum Download. (su)

Das ist ebenfalls interessant für Sie:

Smartfarm 2 entwickelt Planungssoftware für solaren Eigenverbrauch in Agrarbetrieben

Stromautarkie in Quartier mit Denkmalschutz

Naturstrom: App versorgt Mieter mit Verbrauchs- und Erzeugungsdaten