Nach einer Sitzung des Kabinetts der Regierung aus CSU und Freien Wählern Anfang voriger Woche kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) die geplante Initiative Bayerns im Bundesrat an. In der Länderkammer werde Bayern dafür eintreten, „durch mehr Flexibilität im Luftverkehrsgesetz des Bundes“ den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Die Regierung des sogenannten Freistaats will gemäß Herrmanns Erläuterung eine bedeutende Einschränkung der Projektierungen neuer Windparks zurückschneiden, weil der notwendige Ausbau der Windkraft inzwischen immer stärker in Konkurrenz mit den Interessen sowohl des zivilen als auch des militärischen Luftverkehrs geraten sei.
Gemäß Herrmanns Erklärung will Bayern den Luftfahrtbehörden ihre bisherige Zustimmungshoheit über neue Windparkprojekte nehmen. Bisher räume das Gesetz nämlich dem Flugverkehr einen pauschalen Vorrang ein. Künftig müsse aber gelten, dass die Luftfahrtbehörden nicht mehr durch die schlichte Verweigerung oder Gewährung einer Zustimmung über neue Windparks entscheiden können. Stattdessen müsse eine Abwägungsentscheidung stattfinden.
Deshalb müsse künftig die Immissionsschutzbehörde zwar eine Stellungnahme der Luftfahrtbehörde einbeziehen. In ihrer Entscheidung über die Zulassung der Windparks solle die Behörde aber nicht an die Aussage der Luftfahrtbehörde gebunden sein. Vielmehr müsse ein künftiges Verfahren immer auch prüfen lassen, ob auch durch zumutbare Anpassungen beim Abwickeln des Flugverkehrs die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet bleibe.
Auch die Länge der Verfahren will Bayern reduzieren. So müsse die Deutsche Flugsicherung GmbH ihre Einschätzung binnen zwei Monaten vorlegen, nachdem sie alle wichtigen Informationen zum geplanten und beantragten Windparkprojekt erhalten habe.
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