Was können Planer und Dienstleister tun, um bei Planung und Betrieb ihres Windparks ein optimales Ergebnis im Sinne der Onshore-Ausschreibungen zu erzielen? Peter Spengemann,Director Repowering WPD Windmanager GmbH, ging in seinem Vortrage auf den Branchentagen NRW auf die Bedeutung von Windgutachten ein. In den vergangenen Jahren sei die Qualität und somit auch die Genauigkeit der Windgutachten stetig gestiegen. Das zeigten zumindest interne Untersuchungen aufgrund des WPD Windmanager Portfolios, so Spengemann. "Es ist also durchaus eine positive Tendenz vorhanden seitens der Gutachter möglichst genaue Erträge für den p50 Bereich bestimmen zu können." Das sei positiv, da im Bereich der Ausschreibungen in der Tat auch der p50 als Nettoertrag zu Grunde gelegt werde und zumindest hierauf aufbauend die Vergütungen der ersten fünf Jahre definiert würden. Danach werden die Vergütungen im Fünf-Jahre-Rhythmus anhand der Realergebnisse (FGW-Rückrechnung) verifiziert und angepasst.
"Unabhängig hiervon – und dieses ist der Gutachterbranche gegebenenfalls nicht richtig bewusst – ist eine möglichst hohe Genauigkeit in den Ertragsannahmen auch unmittelbare Voraussetzung zu einer realistischen Projektbewertung und einer erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung", betonte Spengemann. "Generell gilt: Gutachter müssen sich hinsichtlich der Prüfung ihrer eigenen Ertragsberechnungen aus der Vergangenheit auseinandersetzen und sich verbessern. Dieses ist bisher nur vereinzelt der Fall. Entwickler müssen auf der anderen Seite den notwendigen Aufwand betreiben, um Ertragsergebnisse mit geringen Unsicherheiten im Ergebnis zu bekommen." Das bedeute unter anderem auch die Durchführung von Windmessungen im komplexen Gelände.
Es beinhalte insbesondere dann auch die realistische Erfassung der Verluste im Betrieb und die entsprechende Berücksichtigung durch den Projektentwickler. "Es bleibt abzuwarten, inwieweit hier die Windgutachter statistisch belastbare und realistische Aussagen treffen können", sagte der Projektmanager von WPD. Ene im Rahmen der Ausschreibung notwendige Kostenreduktion in der Planung und Entwicklung solle daher nicht die Bereiche umfassen, die für eine notwendige Genauigkeit in der Bestimmung der Standortgüte verantwortlich sind.
In diesem Zusammenhang ist auch die aktuelle Revision der Technischen Richtlinie TR6 zu sehen, die Till Schorer näher analysierte. Fakt sei, so Spengemann, eine Änderung der Richtlinien gehe zumeist auch in einer Aktualisierung er Windgutachten einher, da sich Arbeitsumfang und Dokumentationsumfang ändern. Das werde direkte Auswirkungen auf die Gutachten haben, die derzeit im Bereich der ersten Ausschreiberunde zu Grunde gelegt wurden oder sich bei aktuellen Projekten bereits in den Ertragsannahmen widerspiegeln. "Es wird daher empfohlen, diese Gutachten entsprechend nach Änderung der Richtlinie zu aktualisieren oder aber sich zumindest durch den Gutachter die Gültigkeit bestätigen zu lassen. Das ist auch sicherlich eine Anforderung durch die finanzierende Bank."
Malte Mehrtens, Energy Consult GmbH, ging im Verlauf des Branchentags auf die Frage ein, welches Wartungskonzept sich im Zuge der Ausschreibungen empfiehlt. Dabei zeigte er anhand von zwei Beispielwindparks (oben in der Grafik handelt es sich um sechs E-66 in Brandenburg), wie unterschiedlich die Kostenkurve bei Voll- und Basiswartung ausfällt. Der Enercon-Windpark ist 2002 in Betrieb gegangen uns seither durch einen Servicedienstleister mit einfacher Wartung gepflegt worden. Deutlich zu erkennen ist, dass dies in diesem Fall günstiger ist. Das allerdings kann auch anders aussehen. Eine Statistik hierzu gibt es nicht. Wie Dörte Nölting, Managerin von der Firma Abo Wind, aber bestätigte, werden Kosten auch dadurch gespart, dass der Service weitgehend ins Haus geholt wird, wenn das nicht ohnehin schon bei den großen Betreibern der Fall ist. So oder so werden Vollwartungskonzepte vom Hersteller es künftig schwerer haben, sich durchzusetzen.
(Nicole Weinhold)