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WPD

Verfassungsbeschwerde: Offshore-Projekt entschädigungslos ausgeschlossen

"2005 haben wir mit der Planung begonnen", erinnert sich WPD-Sprecher Christian Schnibbe. Vorplanung, Bodenuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Untersuchungen zum Vogelzug und so weiter, alles, was für die Genehmigung nötig ist. Die kam dann 2013: Das in der deutschen Nordsee gelegene Projekt Kaikas mit 80 geplanten Windenenergieanlagen kann aber derzeit nicht umgesetzt werden, da es als einziges genehmigtes Projekt mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetz von künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird.

Nach zwölf Jahren der Vorbereitung dann also das Aus, weil das Projekt in Zone 3 liegt. In den Entfernungszonen 3 bis 5 wurde bisher nur der Windpark Kaikas genehmigt, der am südöstlichen Rand der Entfernungszone 3 liegt und bis 2019 fertig sein sollte. Schnibbe: "Es ist bitter, wenn die Regularien sich ändern, nachdem man bereits eine Genehmigung erworben hat." Hätte man das vorher gewusst, hätte man die Finger davon gelassen. WPD will das Projekt nun aber nicht kampflos aufgeben und hat daher von Marcus Dannecker aus der Kanzlei Gleiss Lutz eine 150-seitige Verfassungsbeschwerde ausarbeiten lassen. Der Jurist sieht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), die Berufs- und Eigentumsfreiheit (Art. 12 und 14).

„Wir haben über Jahre auf die Gesetzeslage vertraut, die Entwickler mit einer Vielzahl von Anreizen dazu angehalten hat, Projekte zu entwickeln. Um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir einen bedeutenden zweistelligen Millionenbetrag investiert, um dann kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen und deutlicher kann man Investitionssicherheit nicht untergraben“, kommentiert Achim Berge Olsen, Geschäftsführer der WPD Offshore GmbH. (Nicole Weinhold)