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Wind-auf-See-Gesetz

Offshore-Wind: Zweite Gebotskomponente ist vom Tisch

Nun könne die Offshore-Windenergie zur tragenden Säule der Energiewende werden. Mit diesen Worten kommentierte Joachim Pfeiffer von der CDU/CSU-Fraktion den gestern geschlossenen Kompromiss beim Wind-auf-See-Gesetz. Den „Turbo“ will die Regierung vor allem mit zwei Maßnahmen zünden:

  • Die Offshore-Ausbauziele steigen 2030 auf 20 GW und 2040 auf 40 GW.
  • Auf die zweite Gebotskomponente wird vorübergehend verzichtet und nach einer Evaluierung über das weitere Vorgehen entschieden. Die Förderung und Ausschreibung sollen so ausgestaltet werden, dass auch künftig 0-Cent-Gebote möglich sind.

Ursprünglich war geplant, mit der zweiten Gebotskomponente eine Art Gebührt einzuführen. Falls in einer Ausschreibung mehr als ein Bieter ein 0-Cent-Gebot abgebe und somit keine staatliche Förderung erhalten will, sollte in einer zweiten Runde ein negatives Gebot vorgelegt werden. Der Bieter sollte angeben, wie viel er bereit ist, pro Kilowattstunde zu zahlen, um den Zuschlag zu bekommen.

Offshore-Branche protestierte mit Erfolg

Die Offshore-Branche war gegen diese geplante Regelung Sturm gelaufen. Auch in der SPD-Fraktion hatte sich Widerstand geregt. Die Befürchtung war, dass durch die unkalkulierbare zweite Komponente die Finanzierung schwieriger und der Strom somit am Ende teurer werde. Zudem hatten die Verbände immer auf die Gefahr hingewiesen, dass Projekte möglicherweise nicht gebaut werden können.

„Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume ist es wichtig, dass wir jetzt ein klares Signal für die Branche senden und die gesetzlichen Rahmenbedingungen verlässlich gestalten“, sagte der SPD-Politiker Bernd Westphal, der mit Pfeiffer den Kompromiss ausgehandelt hatte. „Wir müssen gerade die internationalen Entwicklungen von Wind-Offshore - insbesondere in Europa - im Blick behalten.“ Mit der vorgesehenen Evaluierungsklausel könne entsprechend nachsteuern.

In der Branche wurde die Einigung vor allem positiv aufgenommen. Heike Winkler, Geschäftsführerin der WAB, nannte die Erhöhung der Ausbauziele einen wichtigen Schritt für die heimische Offshore-Windindustrie. Nun brauche es auch schnelle verbindliche Entscheidungen, um Genehmigungsverfahren für Onshore-Wind zu beschleunigen, für Offshore-Wind Bauaktivitäten durch kurzfristige Ausschreibungen so schnell wie möglich politisch ermöglichen und das Langfristziel von 40 Gigawatt bis 2040 noch in diesem Jahr im Gesetz festschreiben. „Der bereits eingetretene Fadenriss schwächt die Windkraft auf See als ‚tragende Säule der Energiewende‘ – und nur neue Bauaktivitäten auf Nord- und Ostsee können hier helfen“, so Winkler. Dass auf die 2. Gebotskomponente vorübergehend verzichtet wird, sei zunächst eine positive Nachricht.

Einigung bereits diese Woche im Bundestag

Auch Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) sprach von einem „großen Schritt in die richtige Richtung“. Positiv sei, dass die zweite Gebotskomponente zunächst vom Tisch sei. „Diese hätte zu steigenden Investitions- und Realisierungsrisiken bei neuen Offshore-Projekten geführt und das Erreichen der Klimaschutzziele in Gefahr gebracht“, so Thimm. Er bedauerte, dass die von der Branche bevorzugten Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD) bislang nicht vorgesehen seien. Bei diesen Verträgen erhält der Betreiber des Offshore-Windparks eine feste Vergütung. Liegt der Strompreis an der Börse niedriger, bekommt er die Differenz. Bei höheren Strompreisen fließt das zusätzliche Geld an den Staat. „Beim Vorliegen mehrerer 0-Cent-Gebote muss nun das Los entscheiden“, kritisiert Thimm.

Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegel soll die Einigung bereits morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden und der Bundestag schon am Donnerstag zustimmen.

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