Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Sonderausschreibungen für Solarparks veröffentlicht. Das Ergebnis: Der niedrigste Zuschlagswert lag bei 3,9 Cent pro Kilowattstunde. Der höchste noch bezuschlagte Wert lag bei 8,4 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt bekommen 121 Projekte mit einer Gesamtleistung von 505,185 Megawatt eine Marktprämie.
Damit konnten auch über die Sonderausschreibungen nicht das gesamte Potenzial an Solaranalgen mit einer Marktprämie bedacht werden. Denn es hatten sich 163 Projekte mit einer Gesamtleistung von 869,147 Megawatt um die Marktprämien beworben. Das Ausschreibungsvolumen betrug aber nur 500 Megawatt. Damit reicht offensichtlich selbst das im Vergleich zum Vorjahr im ersten Quartal 2019 verdreifachte Volumen für Solarparks nicht aus, um alle Projekte mit einer Marktprämie zu bedenken.
Pipeline ist üppig
Die Pipeline ist üppig und die Energiewende könnte viel schneller gehen, wenn die Bundesregierung nicht weiter auf der Bremse stehen würde. „Es sind derzeit offensichtlich ausreichend Solarprojekte vorhanden, um die durch das Energiesammelgesetz eingeführten zusätzlichen Ausschreibungsmengen abzurufen und ein wettbewerbliches Verfahren sicherzustellen“, betont auch Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Solarbranche hat sich quasi aus dem Stand auf das größere Zubauvolumen eingestellt und steht bereit, eine deutlich größere Verantwortung für die Energiewende zu übernehmen“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar), mit Blick auf das Ergebnis.
Er erwartet, dass die Wettbewerbsintensität bei künftigen Auktionsrunden weiter zunehmen wird. Eine entsprechende Projektpipeline befinde sich in der Solarbranche im Aufbau. Diese kann aber nicht abgearbeitet werden. Dazu kommt noch, dass die Photovoltaik nach Verbandseinschätzung durch eine unangemessen starke gesetzliche Einschränkung möglicher Standorte für Solarkraftwerke erschwert und verteuert. So sind beispielsweise nur in einigen Bundesländern Solarparks auf Ackerflächen zugelassen. Für eines dieser Länder ist mit der Sonderausschreibung die Maximalzahl der möglichen Projekte schon erschöpft. So haben sich in Bayern 35 Projektierer mit Anlagen auf solchen Flächen beworben. 26 davon mussten ausgeschlossen werden, weil das Kontingent voll war.
Hürden beseitigen
Eine Öffnung der Flächenkulisse durch die Bundesregierung sei unter Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes geboten, betont der BSW Solar. Zurückliegende Auktionen haben gezeigt, dass neue Photovoltaikanlagen bei hinreichender Flächenverfügbarkeit noch preiswerter sauberen Strom erzeugen können. „Die aktuellen Standortbeschränkungen sind ein Korsett und nicht mehr zeitgemäß“, sagt Carsten Körnig. Immerhin sei ein Zubau von zehn Gigawatt pro Jahr notwendig, um die Klimaschutzziele zu errreichen. Da ist nicht nur die Öffnung der Flächenkulisse, sondern auch die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens und die Beseitigung weiterer Hürden notwendig. Dazu gehört die De-Facto-Beschränkung von Dachanlagen auf 750 Kilowatt, die Sonnensteuer für Anlagen über zehn Kilowatt und der Zubaudeckel von 52 Gigawatt, der endlich verschwinden muss.