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Solarenergie in Berlin

DGS eröffnet Beratungsstelle für Solarenergie in Berlin

Unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Berlin ist mit dem Solarzentrum eine neue Beratungsstelle für Hauseigentümer, Energieberater und Architekten entstanden. „Das ist ein zentraler Baustein für unseren Masterplan Solar City Berlin“, erklärt Christian Rickerts, Staatsekretär im Berliner Wirtschaftssenat, anlässlich der offiziellen Eröffnung des Solarzentrums Berlin.

Er verweist darauf, dass Berlin beim Ausbau der Photovoltaik noch viel Nachholbedarf hat. „Berlin muss sei Potenzial nutzen“, betont er. Schließlich will die Stadt bis 2050 klimaneutral werden. Da gibt es noch viel zu tun. „Wir haben die Dächer und die Fassaden. Aber bisher ist weniger als ein Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaikanlagen belegt“, sagt Rickerts. „Bisher sind aber in Berlin nur etwa 110 Megawatt Photovoltaikleistung installiert“, ergänzt Uwe Hartmann, Vorstand bei der DGS. Er zitiert eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, wonach in der Stadt das 50fache der bisher genutzten Flächen vorhanden ist, um sie mit Solaranlagen zu belegen.

Planung und Angebote beurteilen

Mit dem Solarzentrum will die Stadt ein niedrigschwelliges, kostenloses und herstellerneutrales Beratungsangebot machen, um die drängendsten Fragen der anvisierten Zielgruppe zu beantworten. Das sind vor allem Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Planer, Architekten, Energieberater und Industriebetriebe. Dabei beantworten die vier Mitarbeiter aber nicht nur allgemeine Fragen zur Solarenergienutzung, sondern beurteilen auch konkrete Planungen und Angebote, das auch im Rahmen von Terminen vor Ort, und erstellen eine Liste von Handwerksbetrieben, die die Installation auch übernehmen können.

Die Mitarbeiter des Solarzentrums wollen aber auch die Bauämter der Berliner Bezirke direkt ansprechen, die derzeit offensichtlich überfordert sind, wenn es um die Nutzung der Photovoltaik geht. Man wolle aber auch erreichen, dass mehr Photovoltaikanlagen auf Schuldächern errichtet werden, erklärt Uwe Hartmann mit Blick auf die Weigerung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sogar bei Schulneubauten die Nutzung der Solardächer auszuklammern. Schließlich wäre der beste Weg, die Solarenergie in der Stadt zu etablieren, dass sie flächendeckend auf allen öffentlichen Gebäuden genutzt wird. „Wir lassen uns da nicht mit dem Scheinargument abspeisen, das sei angeblich nicht wirtschaftlich“, sagt Hartmann. Er und Rickerts verweisen darauf, dass die Solarenergie in den vergangenen Jahren eine enorme Preissenkung erfahren hat und inzwischen eine der preiswertesten Formen der Energiegewinnung geworden ist.

Aktiv beraten

Konkret sollen die Berater im Solarzentrum, das im Effizienzhaus Plus in der Fassanenstraße in Charlottenburg angesiedelt ist, nicht nur passiv darauf warten, dass die Interessenten zu ihnen kommen. Sie sollen auch aktiv für die Verbreitung der Solarenergie trommeln. Ein erster Weg könnte sie wohl in die Bauämter der Bezirke führen, sagt Hartmann. Aber auch durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Stadtwerken, dem Immobilienmanagement, das die öffentlichen Liegenschaften Berlins verwaltet, und auch der Berliner Mieterverein, soll den Photovoltaikzubau vor allem auf den Dächern der Mehrfamilienhäuser ankurbeln.

Keine Entscheidung zur Solarpflicht

Hier steht aber das Mieterstromgesetz im Wege. Ohne Änderungen wird die beste Beratung kaum nützen. Denn das Problem hier ist nicht, dass es keine Anbieter auf dem Markt gibt, die das locker abdecken können, sondern der administrative Aufwand, der jeden Immobilieneigentümer davon abschreckt, seine Mieter mit Solarstrom versorgen zu wollen. Zwar verweist hier Rickerts auf die Initiative Berlins, die Mieterstromregelungen zu entschlacken und so zu gestalten, dass die Projekte wirtschaftlicher werden. Doch diese liegt seit Oktober 2018 im Bundesrat, ohne dass es hier vorwärts geht. Auch zu ordnungspolitischen Maßnahmen wie einer Solarpflicht zumindest im Neubau, äußert sich Christian Rickerts vorsichtig. Man schaue sich das im Wirtschaftssenat an, sei aber diesbezüglich noch zu keiner Entscheidung gekommen.

Immerhin schreibt das Berliner Energiewendegesetz aus dem Jahr 2017 schon mal vor, dass alle öffentlichen Gebäude auf den Bau von Solaranlagen hin zu überprüfen sind. Doch das Beispiel der Schulneubaten, die ohne Solaranlagen errichtet werden sollen, zeigt, dass der Wirtschaftssenat hier allein dasteht und die anderen Senatsverwaltungen das Thema lieber untereinander hin- und herschieben, indem sie sich jeweils für nicht zuständig erklären.