Mit dem Kabinettsbeschluss ist nun der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Die gesetzliche Regelung für die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage ist noch nicht im Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG enthalten. Sie wird aber so bald wie möglich von der Bundesregierung vorgelegt werden, so dass sie im Gesetzesentwurf ergänzt werden kann. Der gesamte Entwurf wird dann das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. BSW-Solar appelliert an die Politik: Solare Selbstversorger nicht zur Kasse bitten! Photovoltaik-Markteinbruch endlich stoppen! Hier finden Sie ausgewählte Veröffentlichungen, Positionspapiere und Aktions-Aufrufe. Wie gefällt Ihnen das Gesetz?
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