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Referentenentwurf

Solarenergie bald 200 m rechts und links von Autobahn und Schiene ernten

Klimaschutz ist unsere dringendste gesellschaftliche Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb ist es gut, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Referentenentwurfes neben abzulehnenden Vorschlägen derzeit auch die unterstützenswerte Frage aufwirft, ob künftig im Bereich von 200 m statt wie bisher 110 m beiderseits von Autobahnen und Schienen Solarenergie genutzt und dafür eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden darf. Zunächst war im Entwurf von 220 m die Rede, das würde jetzt reduziert. Das sähe dann im Bereich einer Autobahn beispielsweise so aus wie oben abgebildet.

Erläuterung der Grafik: Bisher wird regelmäßig ein Abstand von 40 m zu Autobahnen eingehalten, der nicht bebaut wird, die sogenannte Anbauverbotszone. Dann folgt eine 70 m breite Zone, hier in gelb mit „PV“ gekennzeichnet, dort existiert schon derzeit ein EEG-Vergütungsanspruch. Neu wäre der EEG-Vergütungsanspruch im orange markierte Bereich, die Erweiterung um 110 m auf dann insgesamt 200 m bis zur Autobahn.

Potenziell vergütungsfähigen Bereich vergrößern

Die Erweiterung vergrößert den bisher potenziell vergütungsfähigen Bereich entlang von Autobahnen um etwa 129 Prozent, denn dieser wächst von 110 m bis 40 m = 70 m Breite auf 160 m Breite. Bei Schienen wächst der Bereich ebenfalls um 110 m an, dort sind aber üblicherweise nur geringere Abstände des Solarparks zur Schienenstrecke von zum Beispiel 5 bis 10 m einzuhalten, wodurch dort von den 200 m künftiger Solarfreifläche bis zu 195 m tatsächlich nutzbar sein werden.

Dabei ist zu betonen, dass die Gemeinden das letzte Wort haben und im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung entscheiden, wo eine Solarfreifläche etwa als sogenanntes „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage“ oder auch „Sondergebiet Solarenergienutzung“ ausgewiesen wird - und wo nicht. Gerade entlang von Autobahnen und Schienenwegen sollten die Gemeinde aber dem Klimaschutzziel und den gegebenenfalls bald möglichen Erweiterungsmöglichkeiten entsprechen und die dort verfügbaren Flächen auch wirklich als Solarfreiflächen ausweisen.

Interessierte Grundstückseigentümer und Gemeinden können sich beim Autor informieren, wie Sie von der neuen Ausweitung der Solarenergiebereiche profitieren und dem Klimaschutz dienen können. Er steht dazu per Email unter philipp@schmagold.de für Fragen zur Verfügung.

Autor: Philipp Schmagold ist Lehrbeauftragter der Fachhochschule Kiel, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie der TU Berlin, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Windenergie (BWE) und Regionalleiter der Enertrag AG.

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