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Nach Gerichtsbeschluss

Prokon wird transparenter

Die Unterlassungsklage gegen unlautere Werbung reichte die Verbraucherzentrale Hamburg beim Oberlandesgericht ein. Sie bezog sich auf verschiedene Aussagen in Kurzprospekt und Werbeflyer Prokons, in denen das Unternehmen für seine Genussrechte wirbt. Einige Aussagen ließen sich demnach so verstehen, als investiere der Käufer von Genussrechten direkt in die Windenergieanlagen. Damit wäre das Kapital der Anleger durch Sachwerte, etwa einen Windpark, abgesichert – allerdings entsprach das bis vor kurzem nicht der Realität. In der Begründung zu dem Urteil heißt es dazu: Das Unternehmen „vergibt vielmehr Darlehen an andere Unternehmen der Prokon-Gruppe für deren Investitionen und erwirbt verzinsliche Darlehensrückzahlungsansprüche.“ Der Wert dieser Rückzahlungsansprüche steige und falle mit der Stabilität des Euro.

Alle Werte in der Genussrechtsgesellschaft

Diesen Kritikpunkt dürfte Prokon nun behoben haben, indem es die Projektgesellschaft Prokon Energiesysteme GmbH in die Genussrechtsgesellschaft Prokon Regenerative Energien GmbH integriert hat: „Alle Sachwerte, alle Windparks und außerdem die Biogenen Kraftstoffe sind nun direkt im Besitz der Genussrechtsgesellschaft. Das gilt auch für künftig geplante Projekte“, sagt Prokon-Sprecherin Stefanie de Buhr. Das Kapital der Genussrechtsinhaber sei dadurch direkt durch Sachwerte gesichert.

Laut Prokon sind mittlerweile alle deutschen Gesellschaften die zu einhundert Prozent der Gruppe gehören, in der Genussrechtsgesellschaft vereint. Bereits 2007 habe das Unternehmen damit begonnen, seine Einzelgesellschaften – sie wuchsen zwischenzeitlich auf 90 an – in mehreren Schritten wieder zusammenzuführen. Dass es überhaupt zu diesem Zustand kam, erklärt das Unternehmen mit den Anforderungen der Banken bei der Projektfinanzierung. Demnach verlangten die Kreditinstitute eine Trennung der Haftung jedes einzelnen Windparks, so dass für beinahe jedes Projekt eine eigene Gesellschaft gegründet werden musste. Das „war nie unser Ziel“, sagt de Buhr.

Genussrechte: Keine flexible Geldanlage

Die zwei weiteren Gründe der Unterlassungsklage hingegen bleiben in Kraft: Dazu zählen die in den Prospekten getroffenen Aussagen zur Sicherheit der Genussrechte als Geldanlage. Sie könnten so verstanden werden, dass die Anlage ebenso sicher wäre wie ein Sparbuch, erläutert Franz Braun, Anwalt in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Während Sparbucheinlagen auf einer Bank aber im Fall einer Bankeninsolvenz über eine Einlagensicherung geschützt sind, gebe es für den Genussrechteinhaber keine gesetzliche Einlagensicherung. Zudem bewerbe Prokon eine „maximale Flexibilität“ der Geldanlage. Jedoch, heißt es im Gerichtsurteil, treffe diese Flexibilität nicht zu, denn die Kündigung der Anleihe sei erst nach drei Jahren zulässig – und dann unter eingeschränkten Voraussetzungen. Regulär könne erst nach fünf Jahren gekündigt werden. Aufgrund des Urteilsspruches sah Anwalt Franz Braun für Anleger, die sich nun von ihren Genussrechten trennen wollen, „realistische Ansatzpunkte für eine etwaige Rückabwicklung“. Ob diese Ansatzpunkte nun nach der Verschmelzung der Prokongesellschaften weiterhin bestand haben, ist derzeit nicht genau abschätzbar, sagt Braun auf Anfrage.

Prokon beginnt mit Stromhandel

Prokon arbeitet nun an der Erweiterung seiner Geschäftsfelder für das Jahr 2013. Das Unternehmen ist seit kurzem als Stromanbieter gelistet und steigt am 1. Januar aktiv in den Stromhandel für Endkunden ein. Die Windparks von Prokon speisen dabei wie üblich in das Stromnetz ein, der Strom für die Kunden wird an der Börse eingekauft. „Wir verpflichten uns, nur so viel Strom an die Stromkunden zu verkau­fen, wie wir im Jahresdurchschnitt selbst produzieren“, sagt Sprecherin Stefanie de Buhr. Da Prokon selbst Grünstrom produ­ziert, verzichte man für das Angebot auf ein gesondertes Ökostromzertifikat.

2013 wird das Unternehmen innerhalb des ersten Halbjahres außerdem mit der Produktion seiner eigenen Windturbinen beginnen. Die getriebelose Drei-Megawatt-Turbine P3000 wird am Unternehmenshauptsitz in Itzehoe gefertigt. Im Oktober orderte das Unternehmen zehn Generatoren beim finnischen Hersteller The Switch. Die P3000 wird ausschließlich in den Prokon-eigenen Windparks in Deutschland und Finnland installiert.

(Denny Gille)