Ein weitgehendes Verbot fordern Wissenschaftler des Umweltbundesamtes für die „Risikotechnologie“ Fracking. Das klingt hart und konsequent, passt aber gut in die Pläne des Wirtschaftsministeriums.
Das Umweltbundesamt (UBA) drängt eigenen Angaben zufolge auf eine schnelle Regulierung der unkonventionellen Erdgasförderung. „Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger zur Vorstellung ihres neuen 600 Seiten starken Fracking-Gutachtens.
Die Schlussfolgerung aus dieser Erkenntnis ist allerdings keine Forderung nach einem flächendeckenden Verbot des Fracking. Vielmehr brauche es “enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“.
Aktuell tragen Politik und Wirtschaftsministerium laut UBA lediglich ein Moratorium, verboten sei Fracking noch nicht. Daher fordert das Umweltbundesamt ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein. Viel wichtiger ist dabei aber, dass das UBA gleichzeitig empfiehlt, Frackingmaßnahmen generell nur in Wasserschutzgebieten zu verbieten.
Das heißt: Fracking ja, aber nicht kommerziell zur Gasförderung, „solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen“, sagt Krautzberger.
UBA und Ministerien auf einer Linie
Damit unterstützt das Umweltbundesamt die Eckpunkte zum Fracking, auf die sich Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium Anfang Juli geeinigt haben. Denn auf mehr als Forschungsvorhaben hat sich das Eckpunktepapier bisher ohnehin nicht festlegen wollen. Dort heißt es: „Wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Erforschung von Auswirkungen […]sollen möglich sein“. Das UBA empfiehlt also lediglich einige strengere Kriterien.
Das kritisiert auch Greenpeace: „Das Gutachten passt in die Linie des Eckpunktepapiers von Anfang Juli. Man geht zwar weiter als die Ministerien, rückt aber nicht vom Fracking ab“, sagt Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven.
Für unsinnig hält Lieven insbesondere die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung für jedes Frackingvorhaben. Denn eine solche Risikobewertung mag zwar aufwendig sein, sie hat jedoch keine verbindliche Wirkung. „Zunächst werden die Kriterien einer solchen Prüfung in Absprache mit der Industrie entwickelt“, sagt von Lieven. „Und selbst wenn so eine Prüfung die Gefahr größter Umweltschäden ergibt, würde sie nicht automatisch zu einem Verbot des Frackingvorhabens führen.“
Greenpeace fordert weiterhin ein Verbot des Fracking, wie es beispielsweise Frankreich und Österreich gemacht haben. Damit wäre das Umweltbundesamt ebenfalls zufrieden.
Denn es schreibt – und damit unterscheidet es sich stark von beispielsweise www.zeit.de, wo der Autor schon von Blutdrucksenkenden Fracking-Chemikalien fantasiert –, dass das Fracking kein Heilsbringer für den Klimaschutz ist. Vielmehr solle die Bundesrepublik auf Energieeffizienz setzen und den Gasverbrauch senken. „Dann brauchen wir gar kein Fracking-Gas“, sagt UBA-Präsidentin Krautzberger.
(Denny Gille)
Hier gibt es die Handlungsempfehlung vom UBA zum Fracking.