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Bürger bestimmen mit

BWE: Stromanbieter wechseln

Die Einkaufspreise für Strom sinken seit Jahren. Doch private Haushalte, Kleinverbraucher, Handwerk und Gewerbe zahlen weiterhin Spitzenpreise. Einen Teil des Strompreises macht die EEG-Umlage aus. Seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2010 führen sinkende Börsenstrompreise zu einer steigenden EEG-Umlage, obwohl Strom aus erneuerbaren Energien immer preiswerter wird. „Insbesondere die Windenergie an Land ist heute der preiswerte Treiber der Energiewende", so Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie. Jeder könne bei gezielter Auswahl des Stromanbieters direkt davon profitieren.

Bis 2009 gab es das sogenannte EEG-Stromband, über welches insbesondere Stadtwerke monatlich tatsächlich physisch den EEG-Strom aus Windkraftanlagen, Solarkraftwerken oder Biogasanlagen geliefert bekamen. Große Energieerzeuger konnten dadurch immer weniger konventionellen Strom an die Stadtwerke abgeben. Seit 2010 muss EEG-Strom aber am Spotmarkt verkauft werden. Die Folge ist, dass die großen Vorlieferanten wieder mehr Strom aus Braunkohle, Steinkohle, Atom und Gas an die Stadtwerke und andere Kunden liefern. Nur Industrie, Großabnehmer und große Versorger decken sich dagegen an der Börse ein und profitieren so direkt von den dort sinkenden Börsenstrom-Einkaufspreisen.

Nicht alle Versorger geben die niedrigen Börsenstrompreise an ihre Kunden weiter. "Ein Preisvergleich der Stromanbieter kann lohnend sein", sagt auch Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energien. "Zugleich sollte sich die Politik einem Geburtsfehler der EEG-Umlage annehmen, denn die derzeitige Gestaltung der EEG-Umlage verzerrt die Kosten des Ökostromausbaus. Grund dafür ist ein paradoxer Zusammenhang: Eben weil die Erneuerbaren die Strompreise an den Börsen senken, steigt die EEG-Umlage. Denn fallende Preise schrumpfen die Einnahmen, die Differenz wird durch die Umlage ausgeglichen."

Wer eine Strompreiserhöhung bekomme, könne innerhalb von 14 Tagen seinen Anbieter kündigen und sich einen preiswerten Versorger suchen, so der BWE. Eine jederzeitige 14-tägige Kündigungsfrist gilt demnach auch für Stromkunden die im Grundtarif sind. Über Portale wie Check24 oder verivox lässt sich einfach und schnell ein preiswerterer Anbieter finden. Kunden werden dabei schnell feststellen, dass selbst reine Ökostromanbieter oft deutlich kostengünstiger sind, als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Mit dem neuen Stromanbieter wird ein Vertrag geschlossen. Der neue Versorger kümmert sich dann um den Wechsel. Dafür entstehen weder Kosten noch besteht ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Strom dazustehen. „Deshalb gilt: Wechseln Sie jetzt!“, so Hermann Albers. (Nicole Weinhold)