Dies geht aus dem Sondergutachten „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“ hervor, das der SRU Umweltminister Norbert Röttgen am 26. Januar übergab. Damit geht der Rat einen Schritt weiter als das bisher diskutierte System einer Marktprämie für Strom aus Biogas, das vom Fraunhofer ISI entwickelt wurde. In dem ISI-System für eine Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können sich Anlagenbetreiber noch entscheiden, ob sie ihren Strom aus Biogas selbst vermarkten oder eine feste Vergütung erhalten wollen. Die Marktprämie wird gezahlt, wenn der erzielte Marktpreis unter der EEG-Vergütung liegt. Sie würde also eine vorhandene Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung ausgleichen. Der Sachverständigenrat plädiert in seinem Gutachten dafür, für neue Biogasanlagen generell nur einen Aufschlag auf die selbst erzielten Markterlöse den Anlagenbetreibern zu zahlen und keine Vergütung mehr.
Biogasstrom als Regelenergie
Der Sachverständigenrat räumt ein, dass der Wechsel zu einem Aufschlag auf einen erzielten Marktpreis die Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber verringert. Doch der SRU sieht die Umstellung als notwendige Änderung der Förderung, damit Strom aus Biogasanlagen in Zukunft als Regelenergie für die schwankende Stromproduktion aus Windkraft- und Solaranlagen dienen kann. Durch die Vermarktung plus Aufschlag würde ein Anreiz für die Biogasanlagenbetreiber geschaffen, Preisschwankungen am Energiemarkt zu nutzen beziehungsweise ihren Strom auf dem Regelenergiemarkt anzubieten.
Fachverband sieht Entwicklung zu großen Biogasanlagen
Der Fachverband Biogas fürchtet, dass eine Marktprämie als alleiniges Förderinstrument für künftige Biogasanlagenbetreiber wie vom SRU vorgeschlagen die Energiewirtschaft bevorteilt und kleinere, dezentral agierende Anlagenbetreiber benachteiligt, da erstere das Investitionsrisiko besser tragen könnten und diese auch die zusätzlichen Kosten für notwendige Marktbeobachtungen besser schultern könnten. Der Verband ist überzeugt, dass eine derartige Förderung die Entwicklung zu großen Biogasanlagen anheizen würde, die sich nicht in ländliche Strukturen einpassen. (Dittmar Koop)