Die Stadtwerke-Kooperation Trianel und der Direktvermarkter von Ökostrom Green Energy Systems (GESY) fordern eine Gleichstellung beim Bilanzkreismanagement mit den konventionellen Kraftwerken. Das Problem ist, dass je mehr Ökostrom im Netz ist, die Netzbetreiber immer öfter Erzeugungsanlagen abregeln, um keine Schieflagen im Netz entstehen zu lassen. Immer mehr wird unter anderem die Einspeisung von Solarstrom in der Mittagszeit zum Problem. Auf der anderen Seite werden in stürmischen Nächten, wenn der Stromverbrauch gering ist, immer öfter Windkraftanlagen abgeregelt. Allein zwischen 2012 und 2013 ist die Zahl dieser sogenannten Einspeisemanagement-Maßnahmen um 40 Prozent gestiegen.
Kosten können nicht umgelegt werden
Die schlägt wiederum auf den Bilanzkreis der Direktvermarkter nieder. Denn diese müssen ihren Bilanzkreis ausgeglichen halte. Sie wissen, wie viel Solar- und Windstrom sie in ihrem Portfolio haben und gehen mit diesen Mengen in den Handel an der Börse. Wenn ein Netzbetreiber allerdings Anlagen abregelt, kommt der Bilanzkreis in die Schieflagen. Während der Anlagenbetreiber für den Ausfall an Stromerzeugung entschädigt wird, bleiben die Direktvermarkter auf den Kosten sitzen. Denn sie müssen jetzt teuer Ausgleichsstrom kaufen, um ihren Bilanzkreis wieder in Ordnung zu bringen. „Damit liegt die finanzielle Belastung bei den Direktvermarktern, obwohl dies nicht verursachungsgerecht ist“, betont Thomas Imber, Geschäftsführer von GESY. „Die Kosten können nicht einfach umgelegt werden und die Möglichkeit, Einspeisemanagement-Maßnahmen rechtzeitig in den Bilanzkreisen zu berücksichtigen, ist wegen der Kurzfristigkeit der Maßnahmen und der nachgelagerten Informationspflichten der Netzbetreiber nicht gegeben.“
Regulatorische Lücke schließen
Imber kritisiert, dass beim energetischen Ausgleich der Bilanzkreise eine Ungleichbehandlung zwischen Redispach-Regelungen bei konventionellen Kraftwerken und Einspeisemanagement-Maßnahmen besteht. „Im Sinne der weiteren Marktintegration der Erneuerbaren und der sinnvollen Stärkung der Bilanzkreistreue sei diese bekannte regulatorische Lücke möglichst bald zu schließen“, betont Imber. (Sven Ullrich)