Die Hälfte der von der 50,2-Hertz-Nachrüstung betroffenen Solarstromanlagen in Deutschland sind inzwischen umgebaut. Das berichtet die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). Damit schalten sich inzwischen etwa 200.000 Photovoltaikanlagen nicht mehr automatisch ab, wenn die Frequenz im Netz, an das der Generator angeschlossen ist, 50,2 Hertz erreicht. Die Abschaltung erfolgt bei solchen Anlagen stufenweise bei unterschiedlichen Netzfrequenzen. Damit umgehen die Netzbetreiber das Problem, dass die gesamte Photovoltaikleistung in einem Netzabschnitt plötzlich komplett ausfällt, wenn die Frequenz im Netz zu hoch wird. Denn durch den zügigen Ausbau der Photovoltaik in den vergangenen Jahren stellen diese Anlagen inzwischen eine relevante Größe im Netz dar. „Je größer der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung wird, desto größer wird auch ihre Verantwortung für die Netzsicherheit“, erklärt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der AEE. „Daher erhalten deutschlandweit rund 400.000 große und mittelgroße Solarstromanlagen ein für die Anlagenbetreiber kostenloses Update der Wechselrichter. Damit werden bestehende Solarstromanlagen fit gemacht für die Herausforderungen der Zukunft.“
Zeitplan ist im Verzug
Zwar hat damit das Projekt der Umrüstung der betroffenen Anlagen ein wichtiges Etappenziel erreicht. Aber der Zeitplan ist leicht in Verzug geraten. Schließlich sollte die Nachrüstung der rund 90.000 mittelgroßen Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt eigentlich schon bis Ende Mai abgeschlossen sein, ist aber noch nicht vollständig erfolgt. „Alle betroffenen Anlagenbetreiber sind weiterhin dazu aufgerufen, zu einem reibungslosen Umrüstprozess beizutragen“, betont die AEE. Eine riesige Hürde dabei ist nicht der technische Prozess der Umrüstung selbst. Das ist schnell gemacht. Vielmehr sind zu viele Akteure beteiligt, als dass die administrative Abwicklung schnell gehen könnte. So schreiben die Netzbetreiber erst einmal die Anlagenbetreiber an. Diese müssen dann einen Fragebogen mit Daten zu ihrer Anlage ausfüllen. Danach wird der Netzbetreiber einen Handwerker mit der Umrüstung beauftragen. Dabei hat der Anlagenbetreiber aber auch noch die Möglichkeit, einen Wunschinstallateur zu benennen. Schließlich dürfen manche Wechselrichter nur von einem Vertragstechniker des Herstellers umgerüstet werden. Dann muss der Netzbetreiber erst einmal herausfinden, was dieser Installateur für die Umrüstung in Rechnung stellt. Denn liegt dessen Preis über dem, den der Monteur des Netzbetreibers verlangt, müssen die Zusatzkosten dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Ist klar, welcher Handwerker die Umrüstung vornehmen wird, muss dieser mit dem Anlagenbetreiber einen Termin vereinbaren. „Diese Akteurskette hat zu leichten Verzögerungen im Nachrüstungsprozess geführt“, stellt Vohrer fest.
Umrüstung schnell abschließen
Immerhin hat die Nachrüstung der Anlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt fristgemäß bis auf wenige Ausnahmen geklappt. Allerdings wird der Aufwand größer, je kleiner die Anlage ist. Die Netzbetreiber werden noch mehr Probleme mit der Abwicklung bekommen, wenn auch die Generatoren mit einer Leistung zwischen zehn und 30 Kilowatt dran sind. Deren Umrüstung muss bis zum Ende dieses Jahres vollständig abgeschlossen sein. Die Netzbetreiber sollten allerdings ein Interesse daran haben, die Umrüstung so schnell wie möglich abzuschließen. Denn mit der Umrüstung sie auch die Möglichkeit, auf die Systemdienstleistungen der Anlagen zuzugreifen. Mit der flexiblen Abschaltung der Anlagen können sie etwaige Frequenzschwankungen im Stromnetz besser ausgleichen. „Die Nachrüstung der größeren Solarstromanlagen sorgt dafür, dass die Stabilität der Netze und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland heute und in Zukunft gewahrt bleiben“, betont Philipp Vohrer, Geschäftsführer der AEE. „Kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter zehn Kilowatt und seit 2012 in Betrieb genommene Anlagen sind von der Umrüstpflicht ausgenommen.“ (Sven Ullrich)
In der kommenden Ausgabe von Erneuerbare Energien lesen Sie einen umfangreichen Report über die Systemdienstleistung, die Wechselrichter von Photovoltaikanlagen erbringen können.