Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner haben die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie vereinbart. Konkret sollen neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu vier mal 2,5 Gigawatt (GW) als H2-ready Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Ab 2032 würden konkrete Zeiten zwischen 2035 und 2040 vereinbart, nach denen die Kraftwerke vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden. Diese Kraftwerke sollen dann an systemdienlichen Standorten stehen. Die Förderungen werde aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.
Förderung für Energieforschung
Die Entwicklung neuer Technologien fördere die Bundesregierung mit geeigneten Instrumenten genauso wie die Erprobung des Betriebs von Kraftwerken. So werden Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen, im Rahmen der Energieforschung bis zu 500 Megawatt gefördert. Die CO₂-Abscheidung und -speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern greife die Carbon-Management-Strategie auf.
Es wurde darüber hinaus beschlossen, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut werden sollen. Demnach nutze die Bundesregierung alle Möglichkeiten, um insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden. Es darf darüber hinaus keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gibt, Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom wird uneingeschränkt ermöglicht; alle bestehenden regulatorischen Hürden werden so weit wie möglich abgebaut.
Strategie wird begrüßt, doch Abstimmungsfragen bleiben
Der deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellenverband (DWV) äußerte sich überwiegend positiv zum dem Beschluss: „Der DWV begrüßt es außerordentlich, dass sich die Bundesregierung auf wesentliche Elemente einer Kraftwerksstrategie geeinigt hat. Die Zeit drängt erheblich. Es gilt jetzt, die investitionssicheren Rahmenbedingungen zu verabschieden, um die technischen Voraussetzungen zur Absicherung unserer Energieversorgung zu schaffen.“ Der Verband stellt jedoch die ausgeschriebene Kraftwerksleistung in Frage: „In der Analyse des BMWK heißt es, dass bis 2030 über 23 GW an Gaskraftwerken, die mit Wasserstoff betrieben werden können, zur Absicherung der Stromversorgung erforderlich sind. Es stellt sich daher die Frage, warum in der Eckpunkte-Vereinbarung zur Kraftwerksstrategie nur insgesamt 10,5 GW an Kraftwerksleistung ausgeschrieben werden sollen.“ Der DWV fordere deshalb die Ausschreibung der bereits angekündigten 8,8 GW Hybrid- und Sprinterkraftwerke. Zudem müssen weitere 15 GW an zukunftsfähigen H2-ready Kraftwerken in den nächsten drei Jahren ausgeschrieben werden, damit deren Fertigstellung bis 2030 gewährleistet werden kann.
Nach dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) skizziere die Strategie außerdem bislang nur den Rahmen. „Jetzt müssen zügig und in Zusammenarbeit mit den Verbänden die Detailfragen geklärt werden. Wir brauchen no-regret Maßnahmen, um flexible erneuerbare Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können. Die Technologieoffenheit ist in dieser Hinsicht zu begrüßen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peters.
Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie werde nun mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert. (fk)