Beim Laden von privaten Elektroautos in Unternehmen oder von Dienstfahrzeugen zu Hause sollten die Energiemengen korrekt abgerechnet werden. Wozu ist das notwendig, wenn der Ladestrom beispielsweise aus der Solaranlage vom Dach kommt?
Bernhard Beck: Das hat steuer- und sozialversicherungsrechtliche Relevanz. Wenn ein Mitarbeiter sein Privatauto kostenfrei mit dem Strom des Unternehmens lädt, wird das aktuell nicht als geldwerter Vorteil gesehen, also als Bestandteil des Arbeitslohns, wenn die Ladestationen für alle Mitarbeiter uneingeschränkt nutzbar sind. Das kann schnell ins Geld gehen. Sofern sich der Nutzerkreis auf bestimmte Mitarbeiter begrenzt, sieht das schon anders aus. Denn dann kann der Ladestrom als geldwerter Vorteil gewertet werden, also als Lohnbestandteil. Dabei ist es egal, woher der Strom kommt. Dann fallen dafür Steuern und Sozialabgaben an.
Bidirektional Laden und Firmenflotten elektrifizieren: Unser Spezial zur Elektromobilität
Wie kann man das bilanzieren?
Um hier Probleme von vornherein zu beseitigen, setzen wir auf eine eichrechtliche Messung der Mengen und schaffen damit die Voraussetzung für die steuerrechtliche Bilanzierung. Dem Mitarbeiter wird dann der Storm für die Ladevorgänge vom Arbeitslohn oder Gehalt abgezogen und er muss keine Steuern darauf bezahlen. Dazu muss die Buchhaltung des Unternehmens aber genau wissen, wer wann wie viel Strom geladen hat. Natürlich können Arbeitgeber hierbei günstigen Solarstrom auch zu Erzeugungskosten an Ihre Mitarbeiter weitergeben und ebenso ihre günstigen Bezugsstrompreise. Wir Bilanzieren die Mengen und Preise und stellen die Daten dann an die Lohnbuchhaltung des Unternehmens zur Abrechnung bereit.
Das geht mit der Plattform?
Ja. Die Plattform bilanziert alle Energieflüsse auf verschiedene Quellen und verschiedene Nutzer – nicht nur eich- sondern auch steuerrechtskonform. Das heißt, sie zeichnet viertelstundengenau auf, wer welches Auto lädt, woher der Strom für die Ladung kam – von der Solaranlage oder aus dem Netz – und stellt dies automatisch zusammen. Wenn das die Buchhaltung händisch machen müsste, wäre es ein riesiger Aufwand. Dazu kommen ab nächstem Jahr noch eventuell flexible Preise für den Strom aus dem Netz, die ebenfalls noch detailliert abgerechnet werden müssen. Mit diesen dokumentierten Daten macht die Plattform eine saubere Abrechnung für die Buchhaltung des Unternehmens. Dadurch können wir auch Privatfahrzeuge und Dienstfahrzeuge an der gleichen Station laden. Dies muss nur vorher in der App entsprechend eingegeben werden. Dadurch können wir auch Energiemengen abrechnen, die etwa an anderen Firmenstandorten geladen werden oder wenn der Mitarbeiter zu Hause den eigenen Solarstrom in den Dienstwagen lädt.
Wirtschaftliche Lösung durch Quartiersplanung
Wie funktioniert das genau?
Dazu hat der Mitarbeiter eine Dienstwagenladebox zu Hause installiert. Diese ist ebenfalls in die Libreo-Plattform eingebunden. Dann zeichnet sie eichrechtskonform genau auf, wann er seinen Dienstwagen zu Hause mit dem privaten Strom lädt. Die Plattform generiert daraus eine Quittung für die Buchhaltung des Unternehmens. Damit kann der Mitarbeiter die Ladung genauso abrechnen wie andere Kosten, die ihm im Rahmen seiner Arbeit entstehen. Er kann, sofern keinen Onlineverbindung möglich ist, in der App einstellen, wann die Plattform automatisch eine Abrechnung der in den Dienstwagen geladenen Kilowattstunden an die Buchhaltung schicken soll.
Exklusiv für Abonnenten: Laden mit Plan
Aber er kann ja da auch sein privates Auto laden. Wie wird das auseinandergehalten?
Das muss er ebenfalls in der App vor dem Start des Ladevorgangs eingeben. Der Nutzer kann angeben welches Fahrzeug er lädt. Dann bilanziert die Plattform diese Strommengen nicht zum Unternehmen und rechnet sie auch nicht mit dem Unternehmen ab.
Ausschreibung von Schnellladesäulen für E-Lkw an Autobahnen gestartet
Libreo macht das grundsätzlich mit der eigenen Hardware. Doch kann das Unternehmen die Plattform auf eine vorhandene Ladeinfrastruktur aufsetzen?
Das haben wir lange nicht zugelassen. Denn die Open Charge Point Protokolle – OCPP – liefern nicht alle Daten, die wir für die Plattform optimal brauchen. Aber wir haben es inzwischen möglich gemacht, dass wir Fremdhardware über OCPP einbinden. Schließlich haben viele Firmen schon Wallboxen, die sie nicht austauschen wollen, so lange sie noch nicht abgeschrieben sind. Wenn es aber zum Tausch kommt, setzen die Unternehmen meist auf unsere Hardware, denn diese bietet zusammen mit der Software einige Vorteile.
Das Gespräch führte Sven Ullrich.
Wie die Plattform von Libreo genau funktioniert und was es alles kann, erfahren Sie im ersten Teil unserer Serie zur Elektromobilität. Im nächsten Teil lesen Sie, wie die künstliche Intelligenz das Ladesystem perfekt auf die Nutzeranforderungen abstimmt.