Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge für die gemeinsame Ausschreibung von Marktprämien für Photovoltiak- und Windstrom bekanntgegeben. Demnach ist – wie die vergangenen technologieoffenen Auktionen – auch diese Versteigerung eine reine Solarausschreibung geworden. Denn Angebote von Windkraftprojektierern sind keine eingegangen.
Bayern bekommt zehn Solarparks
Insgesamt haben bis zum 1. April 2020 Projektierer ihre Gebote für eine Anlagenleistung von fast 553,2 Megawatt eingereicht. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war auch diese Auktion mehr als doppelt überzeichnet. Entsprechend viele Gebote gingen deshalb leer aus. Es konnten nur 30 Projekte mit einer Gesamtleistung von 203,7 Megawatt berücksichtigt werden. Diese sind in zehn verschiedenen Bundesländern geplant, wobei ein Drittel davon allein in Bayern errichtet werden. Im Freistaat entstehen zehn der bezuschlagten Projekte mit einer gesamten Leistung von fast 75,5 Megawatt. Vier Zuschläge gingen jeweils nach Sachsen-Anhalt und ins Saarland. Dabei nutzen nur die Planer, die im Saarland ihre Projekte errichten werden, die Maximalleistung von zehn Megawatt pro Anlage. In Sachsen-Anhalt kommen die vier bezuschlagten Projekte nur auf eine gemeinsame Leistung von 23,9 Megawatt. Zwei Zuschläge für Solarparks mit einer gemeinsamen Anlagenleistung von 35,3 Megawatt gingen nach Brandenburg.
Durchschnittspreis gesunken
Durchschnittlich kostet der Strom aus diesen Solarparks, die in spätestens zwei Jahren am Netz sein müssen, 5,33 Cent pro Kilowattstunde – gewichtet nach der jeweiligen Größe der einzelnen Anlagen. Dieser mengengewichtete Mittelwert liegt damit unter dem der vergangenen technologieoffenen Ausschreibung, als sich die durchschnittliche Marktprämie bei 5,74 Cent pro Kilowattstunde einpendelte. Er liegt aber leicht über dem Durchschnitt von 5,18 Cent pro Kilowattstunde, der in der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung erreicht wurde. Sollte der Verkaufspreis an der Strombörse weiter steigen, werden dadurch immer weniger Ausgleichszahlungen vom EEG-Konto fällig. Denn die Marktprämie ist der Ausgleich zwischen dem Preis an der Strombörse und der Vergütung, die die einzelnen Solaranlagen beanspruchen.
Da die Ausschreibung auf dem Prinzip „pay as bid” beruht, bekommt der Betreiber nur die Marktprämie, die für seine Anlage in der Ausschreibung geboten wurden. Entsprechend liegt die Spanne der Prämien zwischen 4,97 und 5,61 Cent pro Kilowattstunde.
Fristen verschoben
Die Bundesnetzagentur gibt die konkreten Zuschlagsentscheidungen noch nicht öffentlich bekannt. Damit gibt sie den betroffenen Projektierern mehr Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen und die Anlage zu errichten. Denn die Laufzeit dieser Fristen beginnt erst mit der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Damit reagiert die Behörde auf die Verzögerungen bei der Projektrealisierung angesichts der Coronapandemie. Die Bundesnetzagentur wird die detaillierten Ausschreibungsergebnisse erst bekannt geben, wenn sich die Lage beruhigt hat. (su)