Das eidgenössische Bundesamt für Straßen (ASTRA) hat das Bewerbungsverfahren für Bauaufträge zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden entlang der Nationalstraßen gestartet. Das ASTRA stellt den Projektierern die verfügbare Flächen kostenlos zur Verfügung. Diese müssen die Anlagen aber selbst planen, finanzieren, bauen, anschließen, betreiben und unterhalten. Auch den Strom müssen sie selbst vermarkten. Entweder sie finden einen Verbraucher vor Ort, mit dem sie einen Stromliefervertrag abschließen, oder sie speisen den Strom ins Netz ein und bekommen den Rückliefertarif des jeweilig zuständigen Netzbetreibers. Interessierte Projektierer können noch bis am 24. Februar 2023 ihre Bewerbung einreichen.
Anlagen müssen in drei Jahren gebaut sein
Für den Bau stehen etwa 350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze zur Verfügung. Diese Objekte werden zu 15 Losen zusammengefasst, um die sich die Projektierer bewerben können. Nach der Zuteilung eines Loses an einen Projektierer unterzeichnet dieser mit der ASTRA eine Reservierungsvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit müssen die Solaranlagen geplant und gebaut sein.
55 Gigawattstunden an Lärmschutzwänden möglich
Das Verfahren basiert auf einem Beschluss des Bundesrates vom 17. August 2022 zurück. Das Parlament hatte damals beschlossen, dass Flächen entlang der Nationalstraßen für den Bau von Ökostromanlagen genutzt werden sollen. Dies betrifft auch Randstreifen sowie Windkraft- und Geothermieanlagen. Mit dem jetzigen Bewerbungsverfahren startet die erste Runde der in diesem Beschluss enthaltenen Maßnahmen. Mit dem Bau der Anlagen will Bern das auf diesen Flächen mögliche Potenzial an Ökostromproduktion heben. Allein die Photovoltaikanlagen an den Lärmschutzwänden können 55 Gigawattstunden pro Jahr liefern, teilt das ASTRA mit.
Weitere Einzelheiten und die Lose, die zur Verfügung stehen, finden Sie auf der Internetseite der ASTRA. (su)
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