Die Rückspeisevergütungen für Solarstrom in der Schweiz werden im kommenden Jahr voraussichtlich sinken. Dies zeigt eine Umfrage unter den 30 größten Schweizer Verteilnetzbetreibern durch den Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), von denen immerhin 13 geantwortet haben.
Vergütung 2024 war hoch
Dies ist nach den extrem hohen Vergütungen des Jahres 2024 allerdings kaum überraschend. Denn die Beschaffungskosten für Strom sind gesunken. Die Vergütungen für eingespeisten Solarstrom wiederum errechnen die Netzbetreiber auf Basis der Kosten, die auf sie zukommen würde, wenn sie statt Solarstrom Energie aus anderen Erzeugungsquellen beschaffen müssten.
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25 Prozent weniger erwartet
Die Befragung der Netzbetreiber durch VESE hat ergeben, dass die Vergütungen durchschnittlich um rund 25 Prozent sinken. Es gebe darunter aber auch vereinzelte Erhöhungen. So werden die Berner Kraftwerke (BKW) den Abnahmepreis mit Herkunftsnachweis (HKW) erhöhen. Damit steigt die Gesamtvergütung für den Solarstrom. Allerdings der BKW mit etwa acht Rappen pro Kilowattstunde ohnehin sehr niedrig im Vergleich zu anderen Netzbetreibern.
Einige halten die Preis stabil
Ähnlich niedrig sind auch die Vergütungen, die bisher Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) aus Luzern und das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden gezahlt haben. Diese bleiben weiterhin stabil, genauso wie die mit etwa 13 Rappen pro Kilowattstunde viel höhere Vergütung der Industriellen Werke Basel (IWB). Doch auch diese sind im Vergleich zu den Vergütungen, die andere Netzbetreiber im Jahr 2024 noch zahlen, relativ niedrig.
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Energie Wasser Bern (EWB) hingegen wird im Rahmen der immer noch steigenden Energiepreise für seine Kunden ebenfalls die Vergütung auf fast 15 Rappen pro Kilowattstunde anheben. Auf gut 15 Rappen pro Kilowattstunde wird die Vergütung der Elektrizitätswerke Zürich (EKZ) sinken. Leicht unter 15 Rappen pro Kilowattstunden können die Anlagenbetreiber in den Regionen der Gallisch-Appenzellerischen Kraftwerke (SAK), des Energieservice Biel, des Service Industriel de Lausanne und der WWT Netz AG erwarten.
Regeln noch nicht geklärt
Einige Netzbetreiber haben auf die Anfrage der VESE nicht geantwortet. Die Analysten führen das darauf zurück, dass diese noch abwarten, welche Verordnungen im November vom Bundesrat nach der Annahme des Mantelerlasses nun effektiv in Kraft gesetzt werden und ob sich die Vergütungen tatsächlich in Zukunft an den europäischen Spotmärkten ausrichten.
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Allerdings verweisen die Experten der VESE darauf hin, dass laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) die neuen Bestimmungen zur Abnahmevergütung voraussichtlich ohnehin erst Anfang 2026 in Kraft gesetzt werden. Dies sorge bei den Verteilnetzbetreibern entsprechend für Unsicherheit. Deshalb sei es für VESE zur Zeit noch nicht möglich, einen genauen Wert der durchschnittlichen Vergütungen für 2025 zu ermitteln.
Verunsicherung schlägt auf den Solarmarkt durch
Diese Unsicherheit schlägt auf den Markt durch. So würden aufgrund der Verunsicherung einige Solargenossenschaften und Investoren ihre Projekte erst einmal auf Eis gelegt haben. Dies ist schlecht für die Energiewende in der Schweiz. Denn trotz gestiegener Installationszahlen der vergangenen drei Jahre reicht der Zubau längst nicht aus, um die Ausbauziele zu schaffen. Die VESE fordert deshalb sowohl den Bundesrat als auch die Verteilnetzbetreiber auf, stabile Abnahmevergütungen zu gewährleisten, die sich an der Amortisation von Referenzanlagen ausrichten. Einen entsprechenden Vorschlag, wie dies geschehen könnte, hat VESE in der Stellungnahme zu den Verordnungen des Mantelerlasses gemacht. (su)