Bisher wurden mit der Mieterstromförderung noch nicht einmal zehn Megawatt Solarstromleistung errichtet. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen dringend angepasst werden, damit die Energiewende in den Städten endlich vorankommt.
Bisher hinken die Städte weiter beim Zubau von Photovoltaikanlagen hinterher. Das liegt unter anderem daran, dass das Mieterstromgesetz nicht greift. Ursprünglich sollte damit der Bau von Eigenverbrauchsanlagen auf Mehrfamilienhäusern gefördert werden. In der Realität entpuppt sich das Gesetz aber als Bürokratiemonster und verhindert mehr Mieterstromprojekte als dass es sie fördert.
Um dem Mieterstrom dennoch auf die Sprünge zu helfen, hat der Berliner Anlagenplaner Solarimo fünf Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen formuliert:
1. Steuerliche Risiken beseitigen
Vor allem Wohnungsbaugenossenschaften geraten in die Gefahr, ihre steuerlichen Vergünstigungen zu verlieren, wenn sie
Mieterstromanlagen betreiben. Zwar hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, das zu ändern. Doch bisher sind die alten Regelungen noch in Kraft. Deshalb fordert Solarimo eine entsprechende und schnelle Änderung des Gewerbe- und Körperschaftssteuergesetzes.
2. Netzbetreiber in die Pflicht nehmen
Bisher verstehen viele lokale Netzbetreiber die Mieterstromanlagen als direkte Konkurrenz für ihr eigenes Geschäftsmodell des Stromverkaufs an Mieter. Deshalb legen sie unnötig hohe Anforderungen an solche Projekte und verzögern dadurch deren Netzanschluss oft um mehr als ein halbes Jahr, wie Solarimo festgestellt hat. Deshalb fordert das Unternehmen verpflichtende Fristen und eine Möglichkeit von Klärungsverfahren für alle Städte.
3. Kooperation mit Dienstleistern zulassen
Bisher haben vor allem kleinere Vermieter und kleinere Wohnungsbaugenossenschaften das Problem, dass sie mit dem Betrieb einer Mieterstromanlage zum Stromversorger mit allen dazugehörigen Pflichten werden. Das ist für diese meisten administrativ unmöglich. Deshalb wäre es vor Vorteil, wenn sie die Möglichkeit haben, flexibel mit einem Dienstleister zu kooperieren, der das entsprechende administrative Strukturen schon aufgebaut hat. Solarimo kritisiert, dass dies derzeit nicht möglich ist.
4. Einzelne Solaranlagen nicht zusammenfassen
Bisher werden Photovoltaikanlagen zusammengefasst, wenn sie auf verschiedene Teilen eines Gebäudekomplexes errichtet werden. Das ist für Mieterstromanlagen nicht praktikabel und wird zum Hindernis. Denn dadurch werden einzelne kleinere Anlagen, die mit Aufwand errichtet werden, administrativ wie eine große Anlage behandelt. Das führt dazu, dass es für den überschüssigen Strom, der eingespeist wird, eine niedrigere Vergütung gibt und die Förderung laut Mieterstromgesetz auf Anlagen mit einer Gesamtleistung von 100 Kilowatt begrenzt ist. Deshalb fordert Solarimo diese künstliche Zusammenfassungen auf der Basis von Grundstücksgrenzen zu beenden, um den Weg für Investitionen in Mieterstromprojekte frei zu machen.
5. Eigenverbrauchsabgabe streichen
Während Besitzer von Einfamilienhäusern für den selbst produzierten Strom eine EEG-Umlage bezahlen müssen, wenn die Solaranlagen unter zehn Kilowatt bleibt, müssen Mieter für den kompletten, selbst produzierten Strom die volle Umlage bezahlen. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden, zumal die finanzielle Förderung von Mieterstromprojekten aufgrund der drastisch abgesenkten Einspeisevergütung für mittelgroße Solaranlagen durch die große Koalition bis zum Ende dieses Jahres unter ein Cent pro Kilowattstunde sinken wird. Damit verliert sie auch noch den Rest an Attraktivität. Solarimo fordert deshalb eine Anpassung, um den Nachteil von Mietern gegenüber Eigenheimbesitzern auszugleichen.