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Photovoltaik

Neuregelungen für 2019 treten in Kraft

Zum Jahreswechsel traten in Deutschland für die Photovoltaikbranche einige Neuerungen in Kraft. Mit der Änderung des EEG noch kurz vor Jahresabschluss hat der Bundestag beschlossen, dass die Einspeisevergütung für Generatoren mit einer Leistung zwischen 40 und 100 Kilowatt schrittweise sinkt – und zwar schneller als bisher. So bekommen Betreiber von Anlagen, die im Januar dieses Jahres in Betrieb gehen, noch die geplante Vergütung von 10,36 Cent pro Kilowattstunde im Marktprämienmodell. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von 40 bis 100 Kilowatt sind aber nicht von der verpflichtenden Direktvermarktung betroffen und können so die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber bekommen. Diese liegt allerdings mit 9,96 Cent pro Kilowattstunde niedriger als im Marktprämienmodell.

Zubaukorridor sinkt

Für alle Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt, die ab dem 1. Februar in Betrieb gehen, sinkt die Vergütung auf 9,87 Cent pro Kilowattstunde. Der nächste Degressionsschritt folgt am 1. März. Danach installierte Anlagen bekommen nur noch eine Vergütung von 9,39 Cent pro Kilowattstunde. Am 1. April ist dann mit 8,9 Cent pro Kilowattstunde das neue Vergütungsniveau erreicht. Danach sinkt diese nach den bisherigen Regelungen, also abhängig von der Relation zwischen dem tatsächlichen Zubau und dem von der Bundesregierung geplanten Ausbauzielen. Dieser sogenannte Ausbaukorridor wird von bisher 2,5 auf 1,9 Gigawatt pro Jahr gesenkt, so dass davon auszugehen ist, dass die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen, also auch die unter 40 Kilowatt Leistung, schneller sinken wird als bisher. Vorausgesetzt, der Markt bricht durch die Neuerungen nicht zusammen.

Zwei Sonderausschreibungen geplant

Außerdem wird in diesem Jahr die erste Sonderausschreibung von Solarparkleistung stattfinden. Die Bundesnetzagentur versteigert zum 1. März und zum 1. Dezember Marktprämien für jeweils 500 Megawatt zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen. Diese finden am 1. Februar und am 1. Juni statt. Zum ersten Gebotstermin stehen Marktprämien für 175 Megawatt Solarleistung zur Versteigerung bereit. Bei der zweiten Ausschreibung versteigert die Bundesnetzagentur allerdings nur Marktprämien für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 150 Megawatt. Damit steigt das gesamte Ausschreibungsvolumen nicht um ein Gigawatt, wie es ursprünglich vorgesehen war, sondern nur um 725 Megawatt. Denn bisher fanden pro Jahr drei Ausschreibungen mit jeweils 200 Megawatt Leistung statt. Wie bisher wird vom gesamten Ausschreibungsvolumen die im Vorjahr installierte Leistung von Freiflächenanlagen mit bis zu 750 Kilowatt abgezogen. Allerdings wird die in den Sonderausschreibungen vergebene Leistung nicht auf den Gesamtzubau angerechnet.

Innovative Anlagen gesucht

Zudem findet am 1. September noch eine sogenannte Innovationsausschreibung statt. Hier können sich Projektierer von kombinierten Wind- und Solaranlagen beteiligen. Es stehen aber auch Marktprämien für besonders netz- oder systemdienliche Anlagen zur Versteigerung bereit. Das gesamte Volumen beträgt in diesem Jahr 250 Megawatt. Diese Auktion ist technologieoffen. Die Teilnahme ist aber mit dem Risiko verbunden, dass die Betreiber dieser Anlagen keinen finanziellen Ausgleich für eine entgangene Vergütung bekommen, wenn der Generator aufgrund von Netzengpässen abgeregelt wird, wie das für die Marktprämien aus den regulären Ausschreibungen der Fall ist.