Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt als Erstunterzeichnerin eine Petition an den Bundestag zur vereinfachten Genehmigung von Balkonkraftwerke. Gemeinsam mit vielen anderen Akteuren fordert die DUH den Gesetzgeber dazu auf, die Bagatellgrenze zur Nutzung von Balkonkraftwerken von 600 Watt auf mindestens 800 Watt zu erhöhen, rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden sowie eine vereinfachte Anmeldung, ausschließlich bei der Bundesnetzagentur, einzuführen. Weiterhin wird gefordert, sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch als auch das Wohneigentumsrecht den aktuellen klimapolitischen Realitäten anzupassen.
„Alle Menschen, die auf ihrem Balkon ein Solarmodul anbringen wollen, müssen dies unkompliziert tun können“, betont Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Bisher lege der Gesetzgeber der Energiewende daheim aber Steine in den Weg. DUH fordere die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 554 Absatz 1, und die Reformierung des Wohneigentumsgesetzes, Paragraph 20. Hier müsse klar geregelt sein, dass die Eigenversorgung mit Solarenergie begünstigt wird und nicht aus fadenscheinigen Gründen vom Vermieter oder der Wohneigentumsgemeinschaft untersagt werden könne. „Wir fordern alle Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, die Petition zu unterschreiben, damit sich der Bundestag so schnell wie möglich mit diesen Punkten beschäftigen muss.“
Andreas Schmitz, Youtuber und Initiator der Petition, sagt, aktuell verwehrten zahlreiche Netzbetreiber interessierten Nutzer:innen von Balkonkraftwerken die Genehmigung, da noch kein moderner Stromzähler installiert sei. „Dies ist eine absurde, weil selbstverschuldete, Situation. Wir plädieren daher in unserer Petition dafür, dass das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) so angepasst wird, dass übergangsweise auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sind.“ Dies wäre ein Anreiz für Verbraucher:innen und würde helfen, den schleppenden ‚Smart Meter Rollout‘ nicht als Flaschenhals und Argument gegen den unkomplizierten Betrieb von Balkonkraftwerken auszuspielen.
Die Regelungen zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland seien bislang geradezu grotesk kompliziert: Neben der Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber müssten Verbraucher:innen bei der Bundesnetzagentur eine Anmeldung vornehmen. „Über eine Änderung der Nationalen Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) wollen wir mit der Petition erreichen, dass eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 800 Watt Nettoleistung eingeführt wird“, sagt Sebastian Müller, Vorsitzender des Vereins Balkonsolar und Mitinitiator der Petition. „Die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber würde bis zu dieser Bagatellgrenze also entfallen. Dies ist auch mit europäischem Recht vereinbar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Registrierung bei der Bundesnetzagentur über eine Anpassung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) entscheidend vereinfacht wird. Mit diesen beiden Schritten würde der bürokratische Knoten des Anmeldeverfahrens durchschlagen.“ (nw)
Links:
Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_17/Petition_146290.html