Zum Jahreswechsel haben weitere Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt. Nach Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz hat auch in Hessen zum Jahresbeginn eine Solarpflicht eingeführt. Diese gilt aber nur für neu gebaute landeseigene Gebäude und für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.
Niedersachsen verschärft bestehende Regeln
Auch im benachbarten Niedersachsen gilt seit 1. Januar 2025 laut Paragraf 32a der Landesbauordnung eine Solarpflicht für alle Neubauten mit mehr als 50 Quadratmeter Dachfläche. Dann muss mindestens die Hälfte der Fläche mit Modulen belegt werden. Damit verschärft sich die Solarpflicht in Niedersachsen. Denn diese gilt schon seit 2023 für neu gebaute Gewerbegebäude und seit 2024 für alle öffentlichen Neubauten. Doch schon bisher müssen alle neuen Gebäude so errichtet werden, dass eine Nachrüstung einer Photovoltaikanlage ohne weitere statischen Verstärkungen möglich ist. Die Solarpflicht gilt seit Jahresbeginn 2025 auch für alle neuen, öffentlich zugänglichen Parkplätze und Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen.
NRW: Solaranlage ab 50 Quadratmeter Dachfläche ist Pflicht
Eine ähnliche Regelung wie Niedersachsen hat auch Nordrhein-Westfalen eingeführt. Im Paragraf 42a der dortigen Landesbauordnung ist geregelt, dass eine Solaranlage verpflichtend errichtet werden muss, wenn der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass die Nutzfläche des Gebäudes mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Für das Jahr 2026 ist auch eine Solarpflicht bei der Sanierung von Gewerbedächern vorgesehen.
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Bremen will Solaranlagen auf allen Neubauten
Auch in Bremen wird noch in diesem Jahr auf Basis des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (Bremisches Solargesetz) eine grundsätzliche Solarpflicht für alle Neubauten einführen. Entscheidend ist der Eingang des Bauantrags. Wird dieser vor dem 1. Juli 2025 gestellt, gilt die Solarpflicht noch nicht. Schon seit 1. Juli 2024 gilt die Solarpflicht bei der Dachsanierung.
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Bayern geht Sonderweg
Bayern hat keine konkrete Verpflichtung zum Bau einer Solaranlage eingeführt. Allerdings sollten die Bauherren auf ihrem Neubau eine Solaranlage planen und betreiben. Diese Regelung im Paragraf 44a der Landesbauordnung hat mehr einen Empfehlungs- denn einen Pflichtcharakter. Dies gilt seit 1. Januar 202 und auch bei Dachsanierungen. Entscheidend ist hier der Eingang des jeweiligen Bauantrages. Wurde dieser vor dem Jahreswechsel gestellt, bleibt der Bau von dieser Empfehlung befreit. Für Gewerbegebäude und Gebäude im Besitz des Freistaats gilt diese Empfehlung bereits seit Mitte 2023.
Seit 2023 gilt auch in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht – allerdings nur für Gewerbegebäude. Für Wohngebäude ist die Einführung einer Solarpflicht für Anfang 2026 geplant. Das dazugehörige Gesetz hängt derzeit noch im Landtag fest.
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Solarpflicht fehlt vor allem im Osten
Damit haben nur die ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bisher noch keine Solarpflichten eingeführt oder geplant. Im Westen der Republik fehlt nur noch das Saarland, das bisher keine Solarpflicht verabschiedet hat. (su)