„Sonnenhäuser mit großen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen für die klimaschonende Erzeugung von Strom und Wärme sind von den Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht betroffen“, sagt Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. Seitdem das EEG 2017 am 8. Juli 2016 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde, werde es von diversen Seiten stark kritisiert. „Auch wenn gewisse Änderungen sicherlich nicht zu raschen Fortschritten in der Energiewende und beim Klimaschutz führen werden, es darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass Solaranlagen sich generell nicht mehr lohnen“, so Körner. „Für Sonnenhäuser bleibt die Förderung konstant hoch.“ Für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung ändere sich im EEG 2017 nichts. In dieser Größenordnung blieben diese Anlagen nach wie vor von der Beteiligung an der EEG-Umlage verschont. Unabhängig vom EEG, würden zudem Solarthermieanlagen auf Sonnenhäusern auch weiterhin durch das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes sehr gut gefördert.
Einsparung bei Strom und Wärme
Der Verbandsvertreter verweist darauf, dass man bei Sonnenhäusern mit Photovoltaik und Solarthermie profitiert: Solarstrom kann zu einem Preis erzeugt werden, der unter dem Bezugspreis vom Energieversorger liegt, und man kann ihn selbst nutzen. Je nach Größe der Solarstromanlage, dem Energieverbrauch und anderen Parametern können ohne Energiespeicher bis zu etwa 30 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht werden. Mit Batteriespeicher können es leicht bis zu 70 oder 80 Prozent des Haushaltsstroms sein. Der Solarstrom könne zudem zur Wärmeerzeugung mit Hilfe eines Heizstabs oder einer Wärmepumpe genutzt werden oder ein Elektrofahrzeug beladen.
Im Bereich der Wärmeversorgung steht der Kaufkraftgewinn durch Einsparung im Mittelpunkt. Mit großen Solaranlagen wird bei Sonnenhäusern über die Hälfte des Heizenergiebedarfs solar erzeugt. „Bei solaren Deckungsgraden von 60 oder 70 Prozent ist die Einsparung für Öl oder Gas, das man nicht beziehen muss, beträchtlich“, erläutert Körner.
Eine gesetzliche Neuerung ist allerdings auch für die Errichter von Sonnenhäusern relevant. Durch das ebenfalls Anfang Juli verabschiedete Digitalisierungsgesetz müssen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über sieben Kilowatt mit einer Smart Meter-Messeinrichtung ausgestattet werden. „Bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch reicht eine kleinere Photovoltaikanlage aber völlig aus, um einen vernünftigen Eigenversorgungsanteil zu erreichen“, sagt Körner.
Förderung durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Für die Förderung der großen Solarwärmeanlagen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird, hat das Sonnenhaus-Institut Beispielrechnungen erstellt. „Die Fördersätze für große Solarheizungen waren noch nie so hoch wie heute“, betont Körner. Bauherren können bis zur Hälfte der Investitionskosten für die Solarkollektoren als BAFA-Zuschuss erhalten. „Mit einem Sonnenhaus kann jeder Bauherr und Sanierer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – und sich damit ein Stück weit unabhängig machen von Energieversorgern und politischen Rahmenbedingungen.“
Hier eine Beispielrechnungen für die BAFA-Solarförderung
(Nicole Weinhold)