Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem alle Neuregelungen erklärt werden, die durch die jüngste Energierechtsnovelle greifen. Der Verband weist darauf hin, dass viele der Änderungen bereits kurzfristig in Kraft treten und sich direkt auf Solarinstallateure, Unternehmen der Photovoltaikbranche sowie Investoren und Betreiber von Solaranlagen auswirken.
Neue Regeln nur für neue Anlagen
So müssen in Zukunft auch kleinere Solaranlagen ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen, solange sie nicht durch den zuständigen Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Außerdem werden die Regelungen zur Fernsteuerbarkeit der Anlagen grundsätzlich verschärft und auch die Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen wird kurzfristig angepasst. Eine wesentliche Neuerung betrifft auch den flexiblen Betrieb von Batteriespeichern. Ein wichtiger Hinweis ist, dass diese Neuregelungen für Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb gehen. Für bereits ans Netz angeschlossene Anlagen gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Webinar klärt über Details auf
Auf alle diese neuen Festlegungen hat der Branchenverband in seinem Merkblatt zusammengefasst, das in einer Kurzfassung auf der Webseite des BSW-Solar bereitsteht. Einen detaillierten Einblick in die neuen Regelungen bekommen Sie im Rahmen eines Webinars am 21. Februar. Von 11:30-13:00 Uhr informiert der Branchenverband kostenlos über die Inhalte der jüngsten Energierechtsnovelle und beantwortet Fragen über die Auswirkungen in der Praxis. Hier können Sie sich zum kostenlosen Webinar des BSW-Solar anmelden. (su)
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