Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) begrüßt die Verbesserung der Rechtslage für die Ausweitung von Erneuerbaren Energien, die sich neuerdings anbahnt: Es wird immer einfacher, Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren. „Die gesetzlichen Grundlagen für Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden haben sich in der jüngeren Vergangenheit deutlich verbessert. Die Chancen, die sich daraus ergeben, werden jedoch bisher kaum genutzt. Deswegen gehen wir jetzt in die Offensive“, so Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. „Das Interesse von Menschen an Sonnenenergie wächst immer weiter, und viele Menschen in Deutschland wollen ihre Wohnungen und Eigenheime klimaneutral gestalten. Dieser Tatendrang darf in Zeiten der eskalierenden Klimakrise nicht durch Behörden und komplizierte, bürokratische Umsetzungen behindert werden.“
Das Statistische Bundesamt hat für ganz Deutschland rund 600.000 Baudenkmäler gemeldet, was etwa 3,5 Prozent des gesamten Gebäudebestandes ausmacht. Die meisten Denkmalschutzhäuser sind echte Klimaschützer, denn sie sind über 100 Jahre alt. In ihrer Gebäudehülle speichern sie 'graue Energie', die sich im Laufe des Lebens durch Bau und Sanierung aufsummiert hat. Je älter oder langlebiger Gebäude sind, desto schonender wird also mit dieser Energie umgegangen. Diese Baudenkmäler jetzt fit für die Zukunft zu machen, sollte im Interesse aller sein, erklärt der Verein.
„Es darf nicht sein, dass den nachhaltigsten Gebäuden die Möglichkeit der Zukunftsfähigkeit genommen wird. Spielt die Frage der Ästhetik immer noch eine Rolle, wenn eine weitere Flutkatastrophe unsere Städte zerstören wird, oder werden wir langfristig froh sein, alles getan zu haben, um solche Klimafolgen zu verhindern?“, äußert sich Susanne Jung weiter. Dabei bietet der heutige Stand der Solartechnik auch zahlreiche Möglichkeiten, den ästhetischen Ansprüchen eines Baudenkmals zu genügen, z.B. farbige Module oder Solarziegel. Überdies können Solaranlagen am Ende ihrer Lebenszeit abgebaut werden, ohne Spuren am Denkmalbestand zu hinterlassen. Jungs Fazit: “Wenn die Flächen am Gebäude für die Anbringung einer Solaranlage technisch geeignet sind, sollte man keine Steine in den Weg gelegt bekommen.”
Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen lädt der SFV zu einem kostenlosen Online-Vortrag zu den rechtlichen Veränderungen ein. Die Informationsveranstaltung findet am 24.04. um 18.00 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt über die Website des SFV. (nw)