Die Fraktion von B90/Grüne hat den Vorstoß im zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages gewagt, eine Anschlussregelung für ältere Ökostromanlagen zu finden.
1. Netzeinspeisung weiter erlauben - zum Marktpreis
In einer vorgelegten Beschlussempfehlung haben die Abgeordneten vorgeschlagen, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt unbürokratisch und ohne Einbau eines neuen Zählers weiter ins Netz einspeisen dürfen. Als Vergütung sollen sie den technologiespezifischen Monatsmarktwert des Stroms bekommen, der an der Strombörse erzielt wird.
Betreiber von größeren Anlagen sollen einen verminderten Monatsmarktwert für den eingespeisten Strom erhalten, der die Mehraufwendungen zur Direktvermarktung abdeckt. Zudem sollen die Bedingungen zur Direktvermarktung vereinfacht werden.
2. Sonnensteuer streichen
Die Umstellung auf den Eigenverbrauch der bisher volleinspeisenden Anlagen solle durch einen Zuschuss zu den notwendigen Investitionen aufgrund eines Umbaus erleichtert werden. Zudem verlangen die Abgeordneten die Streichung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch des Stroms aus allen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt, wie es eine entsprechende EU-Verordnung vorsieht. Diese muss ohnehin bis Mitte 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Grünen kritisieren hier vor allem, dass die Sonnensteuer für Betreiber von alten Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt als neue Belastung hinzukommt, wenn diese auf den Eigenverbrauch umsteigen. Denn sie sind nicht wie die Betreiber von Neuanlagen von der EEG-Umlage auf den selbst genutzten Strom befreit.
3. Windkraft: Repowering vereinfachen
Für die Onshore-Windkraft solle vor allem die Genehmigungspraxis für das Repowering der alten Anlagen vereinfacht werden. Zudem sollen für die zu ersetzenden Anlagen keine Mindestabstände zur Wohnbebauung gelten. Dadurch können die bisher verwendeten Flächen weiter genutzt werden und es müssen weniger Neubauflächen ausgewiesen werden. Wenn ein Repowering nicht möglich ist, sollen für alte Anlagen Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer durch einen Investitionszuschuss unterstützt werden.
4. Ausschreibungsvolumen anpassen
Zudem sollen die Ausschreibungsvolumen für Bioenergieanlagen nach dem Jahr 2022 so festgelegt werden, dass die bis dahin installierte Leistung mindestens erhalten bleibt. Außerdem solle der Betrieb bestehenden Anlagen über eine Flexibilitätsprämie oder einen Gasaufbereitungsbonus weiter wirtschaftlich sein.
Groko stellt eigene Lösungen in Aussicht
Bei der Regierungskoalition stoßen die Vorschläge aber auf Ablehnung. Aus der Union kommen die Stimmen, die vor einer neuen Förderung warnen. Zudem müsse der Strom aus alten Solaranlagen preiswerter sein als der Strom aus neuen Photovoltaikgeneratoren. Schließlich seien die Investitionskosten wieder eingespielt. Die SPD lehnt die Lösung hingegen ab, weil sie von den Grünen kommt. Vielmehr wolle man sich im Zuge der EEG-Novelle damit beschäftigen. Das sei kurz vor oder nach der Sommerpause angedacht. Allerdings bekräftigen die Sozialdemokraten immerhin schon, dass unkomplizierte Vorschläge notwendig sind und die geltenden Regelungen entsprechend angepasst werden müssen.
Vorschläge abgelehnt
Während es die neoliberal-rechtspopulistische AfD begrüßt, dass Solaranlagen vom Netz gehen und die Geschäftsmodelle der alten Energiekonzerne gerettet werden, unterstützt die FDP den unbürokratischen Weiterbetrieb von alten Anlagen grundsätzlich. Die Forderungen der Grünen gingen aber zu weit. Die Fraktion will keine weitere Unterstützung für die Betreiber. Die Linksfraktion hingegen nimmt nur die Größenordnung, in der die Grünen den Eigenverbrauch ohne Sonnensteuer ermöglichen wollen, als zu hoch wahr. Dort fürchtet man, dass gewerbliche Nutzer von Solaranlagen diese Spielräume ausnutzen könnten. Deshalb solle die Schwelle der Befreiung von der EEG-Umlage niedriger angesetzt werden.