Bis zum 31. Mai müssen die Bundesländer gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nachweisen, dass sie das Ausweisen sämtlicher für Ende 2027 vorgeschriebenen Windparkplanungsflächen eingeleitet haben. Sie müssen demnach Planaufstellungsbeschlüsse oder in Kraft getretene Landesgesetze und Raumordnungspläne vorlegen können, die das jeweilige Flächenziel des Bundeslandes wahrscheinlich erreichen lassen. Der im WindBG festgeschriebene Fahrplan sieht eine Ausweisung von insgesamt 1,4 Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergienutzung bis zum 31. Dezember 2027 und von 2 Prozent bis 31. Dezember 2032 vor. Dafür gibt es den Bundesländern unterschiedliche Flächenziele vor, die zusammengerechnet die verlangten bundesweiten Windparkeignungsflächen ergeben. Mit den unterschiedlichen Vorgaben an die Bundesländer wollen Bundesregierung und Landesregierungen die verschiedenen regionalen Voraussetzungen für eine starke Windenergienutzung einbeziehen.
Wie die Berliner Fachagentur Wind- und Solarenergie nun in einer eigenen Analyse vorrechnet, kamen die Bundesländer bis Ende 2022 mit den bis dahin rechtmäßig ausgewiesenen und anrechenbaren Windparkeignungsflächen den WindBG-Vorgaben sehr unterschiedlich nah. Lediglich Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen hatten bis dahin ihr Ziel erfüllt – Hessen und Bremen sogar um 0,1 und 0,5 Prozent übererfüllt. Das Saarland, Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen lagen um 0,2 bis 0,3 Prozent mit den anrechenbaren Flächenausweisungen immerhin nur leicht im Rückstand. Wobei die Vorgaben für alle drei Stadtstaaten bis Ende 2027 mit 0,25 Prozent Anteil der Windparkeignungsgebiete an der Landesfläche nur wenig mit der Vorgabe von 1,1 Prozent für Nordrhein-Westfalen vergleichbar sind.
Am deutlichsten hinter den gesetzlichen Zielvorgaben zurück lagen zum Jahreswechsel dagegen vor allem die Südbundesländer Bayern und Baden-Württemberg sowie insbesondere die Ostbundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die ausgewiesenen und anrechenbaren Flächen machten in dieser Reihenfolge 0,3 und 0,4 Prozent an der Landesfläche bei beiden Südländern aus sowie 0,1, 0,3 und jeweils 0,5 Prozent bei den vier Ostbundesländern. Auch Niedersachsen und Brandenburg liegen statistisch weit hinter den Vorgaben. Allerdings sind beide Länder davon betroffen, dass rechtliche Verfahren die Windparkeignungsflächen ungültig machten. So gelten in Brandenburg derzeit gar keine Windparkeignungsflächen und in Niedersachsen, wo die Flächenplanung bisher in den Landkreisen stattfand, sind einzelne Windflächenpläne gekippt. Demnach sind bereits Flächen bestimmt, die sich in einer neuen Planung teils wieder festlegen ließen. Rheinland-Pfalz fehlten Anfang des Jahres im Vergleich zum 2027-Ziel 0,6 Prozent der Landesfläche bei bis dahin 0,8 Prozent Anteil der anrechenbaren Vorrangflächen am Landesgebiet.
Wie die Bundesländer auf ihre Ziele kommen wollen, ist durchweg schon von diesen bekannt. Niedersachsen beispielsweise hat besonders ambitionierte Zielsetzungen durch ein Landesgesetz für die Landkreise vorgegeben. Diese sehen individuell zwischen null und vier Prozent an Flächenanteil vor. Im April verabschiedete der Landtag in Hannover das entsprechende Niedersächsische Windenergiegesetz.