Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die sogenannte 10H-Regel als verfassungsgemäß erklärt. Damit wurde die Klage der Landtags-Grünen gegen das bayerische Windkraftabstandsgesetz abgewiesen. Seit Ende 2014 ist das Gesetz in Kraft, das in Bayern einen Abstand von mindestens zehn Mal der Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung erzwingt. Die Grünen hatten beklagt, dass die Regel sachlich nicht begründet ist, weil bisher Verwaltungsgerichte den Faktor drei für ausreichend angesehen hatten. Sie warfen dem Landtag vor, seinen Gesetzgebungsspielraum überdehnt zu haben, weil die bayerische Sonderregel anders als im Bundesrecht vorgesehen eine faktische Entprivilegierung von Windrädern im Baurecht bedeute.
„Seit Einführung des sogenannten 10H-Gesetzes in Bayern ist die Entwicklung der Windkraftnutzung in Bayern faktisch zum Erliegen gekommen“, so die Kläger gegen die 10H-Regelung Hans-Josef Fell und Patrick Friedl. 10 H bedeutet, dass eine Windenergieanlage nur noch dann errichtet werden darf, wenn sie mindestens das Zehnfache ihrer Gesamthöhe zur Wohnbebauung einhält.
Im Zeitraum von April bis Oktober 2015 sind zehn Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen überhaupt gestellt worden. Im Jahr 2014 waren es noch über dreihundert solcher Anträge. Damit gehe die Rechnung der Bayerischen Staatsregierung auf, so Fell: „Die 10H-Regelung führt dazu, dass in Bayern der weitere Ausbau der Windenergienutzung mittelfristig gegen Null zurückgefahren wird.“ (Nicole Weinhold)