Längst sind deutsche Planer im Ausland aktiv. Zu diesen Projektierern gehört auch WKN. Die Firma hat gerade einen Rahmenvertrag über ein Investment in Frankreich mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Megawatt mit John Laing Investments Limited abgeschlossen. Die Projekte sollen sukzessive innerhalb der nächsten zwei Jahre Baureife erlangen. WKN wird das Projekt realisieren und von John Laing Group plc als Generalunternehmerin eingesetzt.
Dabei haben sich dem Husumer Unternehmen vor der Haustür in den vergangenen Jahre hervorragende Möglichkeiten geboten. Im vergangenen Jahr sind rund 350 Windkraftanlagen mit 1,5 Gigawatt neu gebaut worden. Doch während der 8. Mitgliederversammlung des Branchenclusters Windcomm Schleswig-Holstein in Husumer wurde deutlich, dass die norddeutschen Windmüller von Zukunftssorgen geplagt werden. So bestehen immer noch viele Unsicherheiten bezüglich der vorgesehenen Ausschreibungen. Obwohl die Regierung sich hier immer wieder zurückhaltend geäußert hat, hofft die Branche, dass kleinere Projekte mit bis zu sechs Anlagen von den Ausschreibungen ausgenommen werden. Darüber hinaus besteht Sorge, dass durch ein neues Berechnungsmodell am Ende Standorte mit weniger Wind eine bessere Vergütung bekommen, als kosteneffiziente Küstenstandort.
„Wir fürchten nicht den Markt, sondern die Politik“, sagte Hauke Großer von der Arge Netz, einer Erzeuger- und Vermarktungsgesellschaft für erneuerbare Energie. „Hier im Norden können wir Windstrom schon jetzt zu marktfähigen Preisen produzieren. Es darf nicht sein, dass man einerseits mehr Marktaktivität verlangt, andererseits aus politischen Gründen grüne Energie aus Süddeutschland stärker fördert und den schleswig-holsteinischen Windstrom benachteiligt. Er kann hier im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet am günstigsten produziert werden.“
Auch die Landesgesetzgebung macht es der Windkraft nicht leicht: Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte im vergangenen Jahr, nachdem die Windenergie-Regionalpläne durch ein Verwaltungsgerichtsurteil gekippt worden waren, die Genehmigung für neue Windkraftanlagen so lange auf Ausnahmen reduziert, bis die Landesplanung neu aufgestellt ist – laut Ziel bis 2017. Nun zeigt sich, dass selbst Anträge auf Repowering, also das Ersetzen alter Windenergieanlagen durch neue, dabei wie Anträge auf Neubau behandelt werden. Dadurch sind Bestandsanlagen vom Repowering ausgeschlossen, wenn sie außerhalb der neu zu definierenden Vorranggebiete für Windkraftanlagen liegen oder nicht den aktuellen Abstandregeln entsprechen. (Nicole Weinhold)