Die Bundesnetzagentur musste jetzt bekanntgeben, dass die Ausschreibungen für Wind an Land, Biomasse und Biomethanlagen deutlich unterzeichnet waren. Dabei sollten doch im Zuge der Unabhängigkeit von russischem Gas und für den Klimaschutz – mit einer Regierung, die nicht länger blockiert, sondern die Energiewende gesetzlich voranbringen will – endlich die Ausschreibungs- und damit mittelfristig auch die Ausbauzahlen steigen. Ein Desaster. Aber auch ein Hinweis darauf, wie groß die Herausforderungen sind.
Die Unterzeichnung der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land sei angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen nicht zu erwarten gewesen, hieß es vonseiten der BNetzA. Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 1.320 MW wurden 87 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 772 MW eingereicht, die auch alle einen Zuschlag erhalten haben. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 5,76 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,84 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur knapp unter dem Höchstwert und bewegt sich auf dem Niveau der Vorrunde (5,85 ct/kWh). Eine üppige Vergütung also für die wenigen Planer, die sich ins Feld getraut haben. Alle übrigens eher im Norden als im Süden, wie gehabt: Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (208 MW, 30 Zuschläge), Schleswig-Holstein (179 MW, 20 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (127 MW, 11 Zuschläge).
Die Ausschreibungsergebnisse deuteten auf Unsicherheiten der Unternehmen hin, so Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Klar ist, dass politische Maßnahmen gefunden werden müssen, um die Realisierung genehmigter Projekte sicherzustellen. Kostentreiber, wie nationale Sonderregeln bei Türmen der Anlagen oder komplizierte Transportgenehmigungen sind Bottlenecks, die dringend abgebaut werden müssen.“
Die Herausforderungen sind vielfältig: Aufgrund steigender Energie- und Rohstoffpreise sind auch die Anlagenpreise um zum Teil 20 Prozent gestiegen. Bei einigen Projekten können sich Hersteller und Planer monatelang nicht auf einen Kaufpreis einigen. „Die explodierenden Rohstoffpreise und gestiegene Zinsen verteuern die Erneuerbaren Projekte gerade auch bei der Windenergie. Hier bildet der fixe Höchstwert die Preissteigerungen nicht ab und macht Wirtschaftlichkeit und Finanzierung zusehends schwerer“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. Ohne eine Anpassung des Höchstwerts oder die Möglichkeit, Zuschläge rückwirkend anzupassen, drohe die Unterzeichnung weiterer Ausschreibungen.
Ausschreibungen für Biomasseanlagen
Ebenfalls unterzeichnet war die Ausschreibung für Biomasseanlagen. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 286 MW wurden 100 Gebote mit einer Gebotsmenge von 101 MW eingereicht. Dabei entfielen zwölf Gebote mit 23 MW auf Neuanlagen und 88 Gebote im Umfang von 78 MW auf Bestandsanlagen. Aufgrund der Unterzeichnung fand die endogene Mengensteuerung (nachträgliche Angebotsverknappung) beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Das bedeutet, dass das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wurde. Im Ergebnis konnten 69 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 78 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,20 ct/kWh bis 17,96 ct/kWh.
Zum zweiten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt. Es handelt sich bei diesen um Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW sind lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW eingegangen. Beide Gebote konnten bezuschlagt werden; die beiden geplanten Anlagen befinden sich in Baden-Württemberg.
Bei Biomasse und Biomethan zeige sich, so Simone Peter, dass es an Perspektiven für Neuanlagen und den bestehenden Anlagenpark gleichermaßen mangele: „Wir brauchen Biomethan und Biogas dringend, um kurzfristig fehlendes Gas aus Russland zu ersetzen und um mittelfristig Flexibilitäten zum Ausgleich der volatilen Massenträger Wind und Solar zu haben“, so Peter. „Nur zwei Bewerbungen für Biomethananlagen zeigen, dass die Planungssicherheit und damit einhergehend eine stabile Investitionsgrundlage fehlt. Die im EEG 2023 geplante einseitige Fokussierung auf Spitzenlastkraftwerke wird die Situation noch verschärfen. Was es braucht, sind Anreize zur Flexibilisierung und ein langfristiges Sicherheitsnetz im EEG. Sonst drohen Anlagen vom Netz zu gehen.“
Weiterhin stehen fehlende Flächen und Genehmigungen, Begrenzungen und andere Hürden dem Erneuerbaren Ausbau im Weg. „Dabei braucht es gerade jetzt jede saubere, günstige und heimische Kilowattstunde, die die Versorgung sichert“, so Peter. „Der BEE hat dazu bereits detaillierte Vorschläge auf den Tisch gelegt. Ohne eine echte Entfesselung der Erneuerbaren werden die Ausschreibungen unterzeichnet bleiben und kommt der erforderliche Zubau nicht in Gang.“ (nw)