Proteste von Landschaftsschützern gegen geplante Windenergieanlagen stehen heute in jedem Bundesland auf der Tagesordnung. Oft wird dabei die Sorge um die Vogelwelt angeführt. Das sogenannte Helgoländer Papier spielt dabei eine besondere Rolle. Erstmals erstellt 2007 von der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten , wurde es 2015 zuletzt bezüglich der Abstandsempfehlungen zur Vogelwelt überarbeitet. Marion Westphal-Hansen nahmen im Rahmen ihres Vortrags in Neuruppin eine rechtliche Bewertung des Helgoländer Papiers vor. "Uns geht es um eine rechtliche Einordnung", so die Juristin. "Das Helgoländer Papier gilt als wichtiger Bewertungsmaßstab. Viele Behörden wenden es 1:1 an. Aber ist es ein Gesetz?"
Tipp Nr. 1: Helgoländer Papier ist kein Gesetz
Tatsächlich ist es kein Gesetz. Unterhalb der Gesetze gibt es Verordnungen, die nach außen bindend sind. Auch das ist beim Helgoländer Papier nicht gegeben. Ist es eine Verwaltungsvorschrift? Auch das muss verneint werden. Ein antizipiertes Sachverständigengutachten kann das Helgoländer Papier nicht sein, weil die Verfasser, die Vogelschutzwarten, nicht objektiv sind. Diskutiert wird auch, ob es eine Fachkonvention ist. Aber auch das ist nicht zutreffend. "Wir geben keine Empfehlung, das Papier anzuwenden", so die Juristin. Fazit: Es ist nicht bindend. Das sollten Planer berücksichtigen bei ihren Konflikten. Sie müssen nicht akzeptieren, dass das Helgoländer Papier die Basis von Verhandlungen bildet. Das muss betont werden, weil es häufig so kommuniziert wird, als sei es eine bindende Regelung.
Tipp Nr. 2: Kollisionsrisiko vermindern
Wie verschiedene Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten zum Rotmilan in der Vergangenheit gezeigt haben, kann das Kollisionsrisiko vermindert werden. Dazu eignen sich Lenkungsmaßnahmen, Brutzeit-Abschaltungen, Balzzeitabschaltungen, Mahdabschaltungen. Was die Anlagenabstände anbelangt, so gibt es hier verschiedene Vorgaben: OVG Magdeburg kommt auf 1.000 Meter, Hötker auf 1.250 Meter und KohleNusbaumer sagt, der Vogel sei ein Scheinproblem.
Tipp Nr. 3: Echtzeitabschaltungen
Das klingt etwas verrückt, kann sich aber an guten Standorten rechnen: Während der Brutzeit wird durch Beobachter vor Ort im Windpark sichergestellt, dass bei Durchflug von Rotmilan oder Rohrweihe eine Handabschaltung erfolgt. Andernfalls müssten die Anlagen von April bis Ende September von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abgeschaltet bleiben.
(Nicole Weinhold)