Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Entwurf zu einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, in dem auch viele Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes und des EEG enthalten sind. Gerade die Beschleunigung und Digitalisierung bei den Netzanschlüssen für Erneuerbare-Anlagen, die Möglichkeiten zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten, die flexiblere Heimspeichernutzung und die Absicherungspflichten für Stromversorger sehen Vertreter der Erneuerbaren-Branche positiv.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) etwa begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Senkung der Strompreise, um Industrie und private Haushalte zu entlasten. Die Abfederung der Netzentgelte ist ein sinnvoller, kurzfristig umsetzbarer Schritt, sollte aber um die Senkung der Stromsteuer ergänzt werden. „Diese Maßnahmen reduzieren Energiekosten und steigern die Attraktivität der Stromnutzung, was dringend notwendige Flexibilitäten im Energiesystem mobilisiert”, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht wichtige Regelungen zur Steigerung der Kosteneffizienz bei der Einspeisung von Erneuerbaren vor, wie beispielsweise die vom BEE vorgeschlagene Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP). „In den kommenden Jahren werden absehbar große Kapazitäten Erneuerbarer Energien zusätzlich in das Netz drängen. Dafür müssen nun frühzeitig Anschlusskapazitäten bereitgestellt werden. Die NVP-Überbauung kann hier ein Stück weit den Druck aus den Netzen nehmen”, so Peter. Dabei muss sichergestellt werden, dass bestehende Fehler korrigiert werden. Zudem spricht sich der BEE dafür aus, die Direktbelieferung der Industrie durch Erneuerbare-Energien-Anlagen kurzfristig zu ermöglichen. Diese Maßnahme entlastet sowohl den Netzausbau als auch die öffentlichen Haushalte.
Die Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Wärmewende in Gebäuden und Wärmenetzen müssen ohne Brüche und auskömmlich ausgestattet weiterlaufen. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen, um eine weitere Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bzw. Planungsunterbrechungen bei der Kommunalen Wärmeförderung zu verhindern.
Für die gesicherte Versorgung durch steuerbare Bioenergie drängt der BEE auf eine Übergangslösung. Viele Biogasanlagen stehen mit Auslaufen des EEG-Vergütungszeitraums kurz vor dem Aus. Der BEE empfiehlt daher, das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen einmalig im Jahr 2025 auf 1.800 MW anzuheben.
Neben den oben genannten Punkten plädiert der BEE für die schnelle Verabschiedung weiterer bereits weit vorangeschrittener Gesetzesinitiativen, darunter das Geothermiegesetz, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz sowie die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Auch Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG, ruft dazu auf, die Novelle noch vor der Wahl im Parlament zu beschließen: „Mit der EnWG-Novelle wird das Energiewende-Nadelöhr der zu langsamen Netzanschlüsse wirkungsvoll angegangen. Dies sollte im Interesse aller Parteien liegen, die hinter den deutschen Klimaschutzzielen stehen. Neue Absicherungspflichten für Energieversorger stärken zudem seriöse Unternehmen, indem sie verhindern, dass einzelne Discounter weiter ohne eigene Verantwortungsübernahme als Trittbrettfahrer des Systems unterwegs sind – dies ist ohnehin europarechtlich geboten.“ (nw)