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Photovoltaik

Neue Regelung zur Überfrequenzabschaltung

Das Forum Netztechnik und Netzbetrieb im VDE (FNN) hat neue Bedingungen für die Einspeisung von Solarstrom in das Niederspannungsnetz festgelegt. Die bisher starre Regelung, nach der sich Photovoltaikanlagen beim Überschreiten der Netzfrequenz von 50,2 Hertz innerhalb von 200 Millisekunden abschalten müssen, wird aufgehoben. Statt dessen muss die Überfrequenzabschaltung der Wechselrichter jetzt auf einen Wert zwischen 50,3 und 51,5 Hertz eingestellt werden. Um ein wiederholtes Ein- und Ausschalten der Anlagen zu verhindern, schalten sie sich erst 30 Sekunden nach Unterschreiten der Abschaltfrequenz wieder ein.

Das FNN reagiert damit auf die Bedeutung, die die Photovoltaik inzwischen für die Stromversorgung in Deutschland erlangt hat. Denn durch den rasanten Zubau in den letzten Jahren „kommt auch den in Niederspannungsnetze einspeisenden regenerativen Energien eine Systemrelevanz zu, der in den aktuellen technischen Richtlinien und Normen nicht ausreichend Rechnung getragen wird.“ So lautet die Motivation des FNN, die bestehenden Regelungen zu ändern. Denn wegen der rasanten Leistungsentwicklung bei Photovoltaikanlagen besteht durch die starre Überfrequenzabschlatung die Gefahr, dass sich bei Netzfrequenzen über 50,2 Hertz mehrere Gigawatt Einspeiseleistung zeitgleich vom Netz trennen. Das könnte zu einer Systemgefährdung des europäischen Verbundnetzes führen.

Solarbranche reagiert bereits

Der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die jetzt gültige Lösung zur Überfrequenzabschaltung. „Die von den Netzbetreibern festgelegte starre Abschaltgrenze stammt aus einer Zeit, als sie der Photovoltaik nur einen vernachlässigbaren geringen Anteil der Stromproduktion zugetraut hat“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. „Wir haben schon seit Jahren darauf gedrängt, dass dieses Regelung aufgehoben wird.“

Die Branchenvertretung hat zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern und dem Bundesumweltministerium jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, in welchem Umfang eine Nachrüstung von Solaranlagen ab 2012 notwendig ist. Der BSW-Solar will dabei die Prinzipien des Bestandsschutzes und der Investitionssicherheit berücksichtigt sehen.

Die Solarbranche reagiert bereits auf die neuen Regelungen. Schon ab Mai dieses Jahres liefern mindestens zehn Hersteller von Wechselrichtern ihre Produkte mit angepasster Überfrequenzabschaltung aus.

Die neue Regelung gilt allerdings nur vorläufig in Form eines technischen Hinweises, bis die VDE/FNN-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ verbindlich wird. Das wird voraussichtlich im Januar 2012 sein. (Sven Ullrich)