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Landesentwicklungsplan und Regionalpläne schnellstmöglich verabschieden

Gerade urteilte das Oberverwaltungsgericht Schleswig über die Regionalplanung Wind in Planungsraum III. Das Gericht bestätigte den Regionalplan. Marcus Hrach,  Geschäftsführer des LEE SH, kommentiere, das Urteil sei gut für die Planungssicherheit. „Jetzt gilt es den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne schnellstmöglich zu verabschieden, um der Branche neue rechtskräftige Flächen zur Verfügung zu stellen.“ Die guten Genehmigungszahlen aus diesem Jahr müssten verstetigt werden, um die energiepolitischen Ziele zu erreichen. „Die aktuell zur Verfügung stehenden Flächen für die Windenergie an Land sind weitestgehend beplant oder bebaut. Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, sollte die nächste Regionalplanung daher deutlich vor dem Ende dieser Legislaturperiode im Frühjahr 2027 fertiggestellt sein und schon jetzt das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 mitdenken.“

Der LEE SH erwartet in diesem Jahr ein sehr gutes Genehmigungsjahr. Nach Zahlen der Fachagentur Wind hat Schleswig-Holstein bis Oktober 2024 mehr als ein Gigawatt Leistung genehmigt. Auf Bundesebene werde die Windbranche die von der Bundesregierung im EEG vorgegebene Ausschreibungsmenge von 10 GW voll ausschöpfen. „Dieses Niveau müssen wir für das Erreichen der energiepolitischen Ziele von Land und Bund konstant halten. Auch das Land ist in der Verantwortung dies bei den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen“, so Hrach.

Sehe Sie auch das Video mit Marcus Hrach. (nw)