Beim sechsten Stammtisch des Windenergie-Netzwerks Windcomm ging es um die künftigen Ausschreibungen. Zu welchem Preis werden Windparks unter solchen Bedingungen Strom produzieren? Darüber diskutierten Vertreter von Mitgliedsunternehmen und die Gastgeber - die HSH Nordbank sowie Schneider Electric - in Kiel. Ab 2017 soll der Preis für Windstrom in Ausschreibungen ermittelt werden. Der Zubau an installierter Windenergie-Leistung pro Jahr soll sich im Bereich von 2,5 Gigawatt bewegen. „Mit der Windkraft lässt sich immer noch Geld verdienen“, zeigte sich Ingrid Nestle, Staatssekretärin im Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, während des windcomm-Stammtisches zuversichtlich. Sie berichtete aber auch von kritischen Punkten des geplanten Gesetzesentwurfes wie dem Referenzertragsmodell.
Referenzertragsmodell
Das Modell regelt die Vergütung für Windstrom in Abhängigkeit vom Standort: Je windschwächer eine Fläche ist, desto länger erhält ein Windparkbetreiber derzeit eine höhere Vergütung, um Standortnachteile auszugleichen. So wird ein Anreiz geschaffen, auch in windärmeren Regionen Windkraftanlagen zu bauen. Windstärkere Standorte sollen jedoch künftig weniger Vergütung erhalten. „Das geht zu weit“, bekräftigte Nestle, „es kann nicht sein, dass es egal ist, wo ich meine Windkraftanlage hin baue, weil ich sowieso das gleiche Geld für den erzeugten Strom bekomme. So wird die Energiewende für den Stromverbraucher unnötig teurer. Diesen Punkt werden wir mit dem Bund noch diskutieren müssen.“
Über das Referenzertragsmodell ist in der Windbranche in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Wir haben dazu das diskutierte einstufige Referenzertragsmodell in unserer November-Ausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN vorgestellt, das vom Bundesverband Windenergie präferiert wird (siehe Fachaufsatz im Heft). Das Modell garantiert, dass immer noch mehr Anreiz besteht, an windreichen Standorten zu bauen, als an weniger windigen Standorten.
De Minimis
Dass die Teilnahme an einer Ausschreibung zusätzliche Kosten und Aufwand erfordert, davon zeigte sich Joachim Treder, Senior Vice President der Abteilung Energie und Versorger der HSH Nordbank, überzeugt. Treder sprach sich nachdrücklich für eine so genannte De-Minimis-Regelung aus, nach der Projekte unterhalb einer bestimmten Leistungsgrenze – zum Beispiel unter sechs Anlagen beziehungsweise sechs Megawatt – von Ausschreibungen ausgenommen würden. „Bürgerprojekte und kleine Planungsbüros würden sonst aus dem Markt gedrängt“, so Treder.
Auch Thomas Hein, Vertriebsingenieur Versorger amp; Erneuerbare Energien der Schneider Electric GmbH, zeigte sich besorgt: „Viele Projekte setzen wir mit Bürgerwindparks und kleinen Planungsbüros um. Das Ausschreibungsmodell könnte Schleswig-Holsteins Mittelstand nachhaltig gefährden“, so Thomas Hein. Schneider Electric ist mit seinen Lösungen für den Netzanschluss und die Systemtechnik ein wichtiger Zulieferer der Windbranche.(Nicole Weinhold)