Im November 2014 wurde in der überörtlichen Presse auf eine neue Broschüre der Deutschen Wildtier Stiftung hingewiesen, die von Dr. Klaus Richarz verfasst wurde, dem früheren Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Auftraggeber der Studie ist Dr. Fritz Vahrenholt, der nach seiner wechselhaften Karriere durch Politik und Energiewirtschaft zum ‚Klimaskeptiker‘ („Die kalte Sonne“) wurde und seit einiger Zeit als Alleinvorstand der Wildtierstiftung tätig ist. Mediale Aufmerksamkeit erzielte die jüngste Veröffentlichung der Stiftung mit dem Titel „Energiewende und Naturschutz – Windenergie im Lebensraum Wald“ mit der Behauptung „Wissenschaftliche Arbeit belege, dass Windkraftanlagen im Wald zu einer Gefahr für bedrohte Tierarten werden.“
Eine umfassende Auseinandersetzung mit den pauschalen und u.E. nicht belegten Thesen der Ausarbeitung kann und soll hier nicht geleistet werden. (Siehe dazu die Ansatzpunkte zu einer Kritik in der Zeitschrift „Sonne Wind und Wärme“ (12/2014)“). Allerdings stützen sich die Aussagen und damit auch die in der Broschüre erhobene Forderung eines Baustopps für Windenergieanlagen im Wald auf Zahlenmaterial aus Hessen, das nur allzu gut bekannt ist, weil es bereits wiederholt als angeblich wissenschaftlich gesicherte Begründung von Maßnahmen gegen einen weiteren Ausbau der Windenergie bemüht wurde. Behauptet wird, im Vogelschutzgebiet Vogelsberg/Hessen (3 % der Landesfläche von Hessen) sei der Brutbestand des Schwarzstorchs nach der Errichtung von 125 Windenergie-Anlagen von 14 bis 15 Brutpaaren im Jahr 2002 auf 6 bis 8 Brutpaare in 2008 und in 2014 schließlich auf nur noch 5 Brutpaare zurückgegangen. Das ist unzutreffend und irreführend. Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass der Schwarzstorchbestand im Vogelschutzgebiet Vogelsberg im Jahr 2002 nicht genau bestimmbar ist, weil das für 2002 vorliegende Datenmaterial sehr heterogen ist. In Ermangelung genauerer Kartierungen für 2002 wird in vielen Fällen von „Revierpaaren“ und eben nicht von „Brutpaaren“ (mit Standort- und Brutnachweis) gesprochen. Denn es war 2002 oft gar nicht bekannt, ob und wo eine Brut stattgefunden hat. Hingegen wurde in späteren Jahren auf Bruten abgestellt, so dass der Vergleich von Zahlen für 2002 und 2014 schon mangels identischer Datengrundlage unzulässig und irreführend ist.
Das bestätigen auch die Angaben von Plan Werk (2012, S. 37) im Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch in Hessen: „ (…) konnten weitere Brutplätze ermittelt, aber auch viele Hinweise nicht geklärt werden. Da auch den Meldern keine konkreten Daten, sondern oft nur regelmäßige Beobachtungen fliegender Schwarzstörche vorlagen, ist davon auszugehen, dass es sich in vielen dieser Fälle tatsächlich um Nahrung suchende Störche und nicht um Brutplätze gehandelt hat“. Auch die Planungsgruppe für Natur und Landschaft (PNL), auf deren Gutachten sich Richarz u.a. bezieht, weist auf die in der Vergangenheit vagen Daten zur Anzahl der Schwarzstörche im Vogelsberg hin, da der Standarddatenbogen zum Vogelschutzgebiet als Grundlage für die Gebietsmeldung nur „vorläufigen Charakter“ besaß und insofern nicht länger verwendet werden soll (vgl. Grunddatenerhebung für das EU-Vogelschutzgebiet Vogelsberg, S. 208). Richarz hat aber dennoch kein Problem damit, einen signifikanten Rückgang der Schwarzstorchpopulation im Vogelsberg festzustellen und ihn ohne Umstände den Veränderungen (Welche?) des Gebiets durch den Bau von 125 Windenergieanlagen in einem Vogelschutzgebiet von mehr als 636 Quadratkilometern zuzuschreiben.
Andere Gefahren für die Schwarzstorchpopulation hingegen (Störungen im Horstumfeld (Freizeit, Jagd etc.), Holzeinschlag, Entzug von Nahrungshabitaten, direkte Verfolgung, ungünstige Witterungsbedingungen für die Brut etc.) werden unterschlagen oder allenfalls am Rande erwähnt. Zudem finden sich im Vogelschutzgebiet Vogelsberg heute auch keine 125 sondern nur 116 Windenergieanlagen.
Auch wenn bei der Darstellung der Vergangenheitsentwicklung Unstimmigkeiten auftreten, sollten doch angesichts des wissenschaftlichen Anspruchs der Arbeit zumindest die aktuellen Daten für 2013 und 2014 nachvollziehbar sein. Das ist aber nicht der Fall. Auf Nachfrage hat die Staatliche Vogelschutzwarte mitgeteilt, dass die Schwarzstorcherhebung 2014 im EU-Vogelschutzgebiet Vogelsberg noch nicht fertiggestellt ist. Für 2013 hat die Staatliche Vogelschutzwarte für das EU-Vogelschutzgebiet einen Brutbestand von 11 Paaren ermittelt, womit sich die Brutvogeldichte im EU-Vogelschutzgebiet mit 1,7 Brutpaaren/100 km² auf einem außergewöhnlich guten Bestandsniveau befindet. Vier weitere Brutpaare wurden nach Angaben der Vogelschutzwarte im 5 km-Umkreis des Vogelschutzgebiets kartiert. Auch drei von der hessenENERGIE beauftragte Gutachterbüros bestätigten im Jahr 2014 den hohen Bestand an Schwarzstorchrevieren im Vogelsberg. Es wurden von den Gutachtern vom Büro ecoda, Gutschker-Dongus und Büro für Landschafts und Gewässerökologie insgesamt 11 Reviere im Vogelsberg gefunden, so dass der angebliche dramatische Einbruch der Population zumindest für das Jahr 2013 und 2014 nicht bestätigt werden kann.
Fazit:
Die Daten für den Schwarzstorchbestand im EU-Vogelschutzgebiet Vogelsberg in der von der Deutschen Wildtierstiftung verbreiteten Broschüre sind nicht brauchbar als Beleg für negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Bestand von Schwarzstörchen. Die Forderung nach einem Ausbaustopp findet in diesen Daten keine wissenschaftliche Begründung. Vielmehr nährt der erkennbar unredliche Umgang mit dem Datenmaterial die Vermutung, dass hier eine vorab fixiertes Ergebnis ‚gestützt‘ werden soll.
Autor: Gerd Morber, Bereichsleiter Erneuerbare Energien/Windenergie, Hessenenergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH