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Auf ein Wort „Genehmigungen“

Windkraft-Transporte: Mit Bürokratie gegen die Bürokratie?

Seit dem 7. September 2023 ist die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV) in Kraft. Mit ihr möchte die Bundesregierung den Schwertransport von Windenergieanlagen beschleunigen. Doch wer der Verordnung hoffnungsvoll entgegensah, wurde enttäuscht.
Die Probleme, mit denen der Verordnungsgeber konfrontiert ist, muten teilweise grotesk an: Um eine einzelne Windenergieanlage zu ihrem Zielstandort zu transportieren, werden oft 15 Großraum- und Schwertransporte benötigt. Rund 15.000 unbearbeitete Genehmigungsanträge sollen bundesweit bei den Behörden liegen – die Bearbeitung dauert bis zu zwölf Wochen.
Und oft sind die Auflagen in den Genehmigungen enorm: Mal darf nur in der Nacht gefahren werden, mal muss die Polizei eskortieren. In Schleswig-Holstein summierte sich 2022 die nötige Polizeiarbeit auf über 33.000 Begleitstunden – plus der Arbeit von sieben Mitarbeitenden zur Disponierung.


Transportfirmen sollen Polizei entlasten
Die jetzt geplanten Erleichterungen sind eher langfristig angelegt: Künftig sollen private Transportunternehmen Schwerlasttransporte zwar über Landesgrenzen hinweg begleiten und sogar den Verkehr regeln dürfen. In der Praxis erzeugt der Verordnungsgeber jedoch (mal wieder) einen erheblichen Bürokratieaufwand: Damit Transportunternehmen die Begleitaufgaben der Polizei übernehmen können, müssen sie ein Antragsverfahren durchlaufen, in dem zahlreiche Anforderungen zu erfüllen sind:
etwa der Nachweis über eine theoretische Schulung im Umfang von mindestens 160 Einheiten und
die Teilnahme an einer praktischen Transportbegleitung von Großraum- oder Schwertransporten durch die Polizei oder Transportbegleiter im Umfang von mindestens 95 Unterrichtseinheiten. Oder von mindestens 20 Einheiten unter Aufsicht von Polizeibeamten oder Transportbegleitern, davon mindestens 10 mit Abfahrtkontrolle.


Es wird weiter lange dauern
Praktische Erfahrung, Kenntnisse in den relevanten Rechtsgebieten und die Zuverlässigkeit sind durchaus nachvollziehbare Anforderungen. Doch der Bund hat die praktischen Details seiner neuen Regelungen per Verordnungsermächtigung den Ländern zugeschoben. Und die müssen die behördliche Infrastruktur für die Antragsverfahren erst noch aufbauen – das wird dauern.
Dieses grundsätzliche Problem resultiert aus einer seit Jahrzehnten kultivierten „administrativen Ängstlichkeit“: Gegen die Bürokratie könnten oft materielle Genehmigungsfiktionen helfen, danach gilt eine Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde nicht in einer bestimmten Frist entschieden hat. Im Fall der Transportbegleitung könnten Unternehmen – wenn sie sich sicher sind, alle Voraussetzungen zu erfüllen – dann den Transport für einen bestimmten Termin fest planen und durchführen. Den Mut sollten die Gesetzgeber ebenso wie die einzelnen Wirtschaftsakteure aufbringen.
Hier zeigt sich, ob Deutschland weniger Bürokratie und schnellere Verfahren nicht kann oder nicht will. (nw)

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https://www.erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energierecht/auf-ein-wo…

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Autor:
Martin Maslaton, geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich mit Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst.

Der Autor Martin Maslaton.

MASLATON

Der Autor Martin Maslaton.