Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die nächsten zwei Flächen für Offshore-Windenergie-Projektentwicklungen nach Abschluss der Voruntersuchungen freigegeben. Mit 151 Quadratkilometern und 31 Quadratkilometern sollen die beiden Areale neuen Raum für 2 Gigawatt (GW) und 500 Megawatt (MW) Erzeugungskapazität bieten. Als N-10.1 und N-10.2 hatte sie die Behörde in den Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 aufgenommen und sie nun nach Abschluss der Untersuchungen mit einem zu diesem Zweck üblichen Erlass freigegeben. Somit sind die Flächen wie geplant in der nächsten Ausschreibung sogenannter zentral voruntersuchter Flächen für das Bieten der Projektunternehmen verfügbar. Der Auktionstermin dafür wird der 1. August sein.
N-10.1 und N-10.2 erstrecken sich in einem länglichen trapezförmigen Grundriss in nordwestlicher Richtung hinaus in die Nordsee, wobei die zum Land nächstgelegenen Turbinenstandorte 109 Kilometer entfernt von der Insel Juist entstehen werden. Zur nächstgelegenen niederländischen Insel Rottumerplaat ist es mit 113 Kilometern ähnlich weit.
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Das Plangebiet schiebt sich damit in einen Seestraßenkorridor zwischen das wenige Kilometer südwestlich abgesteckte Projektentwicklungsfeld N-9.3, wo nach einem im vergangenen Sommer ergangenen Zuschlag bis 2031 der Windpark Waterekke mit 1.500 MW entstehen soll, und dem ebenso wenige Kilometer nordöstlich folgenden Plangebiet N-12.1. Für dieses staatlich nicht voruntersuchte Areal hatte Ölkonzern Total im Juli 2023 den Zuschlag erhalten, um hier bis 2030 einen Windpark mit 2 GW zu errichten. Der Zuschlag für das bei Total als Nordsee Energies 1 geführte Vorhaben war in einer speziellen Ausschreibung staatlich nicht voruntersuchter Flächen erfolgt. Ausschreibungen dieser Art fanden seit 2023 ergänzend zu den Ausschreibungen staatlich voruntersuchter Flächen bereits für mehrere Areale statt, wobei ein spezielles dynamisches Gebotsverfahren zu besonders hohen, Milliarden Euro schweren Konzessionszahlungen durch die Bieter wie Total führte.
Beide Projekte sind gemäß bisherigen Auflistungen in brancheninternen Fahrplänen zum Offshore-Windenergieausbau in Deutschland noch für einen Betriebsstart im Jahr 2030 vorgesehen – und würden damit zum Ausbauziel für dasselbe Jahr von 30 Gigawatt Offshore-Windkraft beitragen können. Allerdings zeigte sich BSH-Präsident Helge Heegewaldt bei Bekanntgabe der Flächenfreigabe am Mittwoch vorsichtig und verwies lieber auf das weiterreichende Zieldatum des gesetzlich vorgegebenen Offshore-Windkraftausbaus von 70 GW, das 2045 erreicht sein soll: „Durch das Inkrafttreten der 5. WindSeeV am 28. Januar 2025 erhält die Wirtschaft Planungs- und Rechtssicherheit für den Bau von Windenergieanlagen mit einer zu installierenden Leistung von 2.500 Megawatt in der Nordsee“, sagte Heegewaldt. „Damit erreichen wir einen weiteren großen Meilenstein auf dem Weg zum 70-Gigawatt-Ziel der Bundesrepublik Deutschland“. Ohnehin hat der zuständige Übertragungsnetzbetreiber Amprion die Fertigstellung des Netzanschlusses auf See Balwin2, der den Strom von N-10.1 für die Weiterleitung zum Land aufnehmen soll, seit vergangenem Jahr erst für 2031 vorgesehen.