Wie die Polit-Sendung Monitor im öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD am vergangenen Donnerstag noch einmal offengelegt hat, versuchen sowohl Windenergieverband BWE als auch Energiebranchenverband BDEW die für die Windkraft möglicherweise stark hinderliche Gesetzesinitiative noch abzuwenden. Das Verteidigungsministerium fordert demnach eine Erweiterung des 2009 eingeführten Paragrafen 18 a im Luftverkehrsgesetz, „Bauwerke dürfen nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können.“ Solche eventuell störenden Bauwerke, wie aufgrund ihrer Größe Windturbinen, könnten demnach auch dort weiträumig verbannt werden, wo militärische Einrichtungen den Luftraum nicht zur Sicherung des Flugverkehrs sondern zu dessen militärischer Kontrolle überwachen sollen. Die von beiden Verbänden monierte Ergänzung im Gesetz lautet „oder stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“.
Der den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegte Entwurf entstammt allerdings dem Verkehrsministerium. Dieses hatte sich im April gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium zu einer Lösung des Konfliktes zwischen Windkraftnutzung und Flugsicherungseinrichtungen bekannt. Insbesondere die nur in Deutschland geltende Verbannung von Windturbinen im Umkreis von 15 Kilometern um sogenannten Doppler-Drehfunkfeuer sollte auf das europaweit übliche Maß von 6 Kilometern zurückgehen. Bisher durch die Flugsicherung blockierte Windkraftkapazitäten von rund fünf Gigawatt (GW) sollten damit wieder für die Projektierung und anschließende geplante Errichtung frei werden. Durch den neuen Passus drohe allerdings eine künftige Schutzzone auch um weitere Bundeswehrradare, die für die Flugsicherung nicht entscheidend seien, sondern der militärischen Luftraumüberwachung dienten, so warnt der BWE. Die „weiträumigen Prüfbereiche von 50 Kilometern um alle 18 stationären Radarstandorte des Einsatzführungsdienstes“, so hat der BWE errechnet, würden sogar 40 Prozent der gesamten Landesfläche der Bundesrepublik vereinnahmen – und aus der Eignungsprüfung für eine Nutzbarkeit für Windparks rausziehen. Dies würde die Windkraft empfindlich neu blockieren, so befürchtet demnach die Windbranche. „Wenn diese Regelung in Kraft treten sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Energiewende, so wie sie von der Bundesregierung propagiert wird, umgesetzt werden kann“, sagt im Monitor-Bericht der Bau- und Umweltrechtsexperte Ulrich Battis.
Die Konflikte mit dem Militär könnten ohnehin im Zuge des Krieges in der Ukraine weiter zugenommen haben, wie Windenergieprojektierer offenbar monieren. So sorgen großzügige räumliche Auslegungen von Tiefflugschneisen für Hubschrauber beispielsweise im Teutoburger Wald gerade für eine Blockade eines Projektes mit 13 Windenergieanlagen. Das Projektierungsunternehmen Westfalenwind deutet an, dass der Widerstand seit dem Beginn des Ukrainekriegs so richtig aufgekommen ist. Dabei ist Russland bekanntlich in Teile der Ukraine einmarschiert, weshalb die Ukraine gegen Russland militärische Unterstützung auch aus Deutschland erhält.
Energie- und Windenergieverband hatten schon im April ihre Vorschläge für Formulierungsänderungen am Paragraf 18 a des Luftverkehrsgesetz vorgelegt. Demnach soll die ergänzende Formulierung ganz rausfallen. Zusätzlich schlägt der BDEW vor, die Nichtzulassung von Windenergieanlagen nahe Flugsicherungseinrichtungen auf diejenigen Fälle zu reduzieren, wo diese auch zu tatsächlichen Störungen der Flugsicherung führen. Dafür müsste dann das „können“ aus dem Gesetz wieder raus: „Bauwerke dürfen nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden“ hieße es dann, statt „… werden können“. Außerdem fordert der BDEW die Ergänzung, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wie bisher „auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme“ entscheidet. Doch diese Stellungnahme muss nicht mehr, wie bisher im Gesetz formuliert, von der „Flugsicherungsorganisation“ kommen, sondern Windenergieunternehmen dürfen sie auch bei unabhängigen Gutachtern bestellen.
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