Mit 19,692 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom aus Windparks an Land sowie 19,909 Cent pro kWh für Strom aus Windparks im Meer im Mittelwert stellte die Direktvermarktung der deutschen Elektrizität im Juni an allen Strombörsen fast ihre Bestwerte aus dem März wieder her: Im März 2022 hatten der Onshore-Windstrom-Marktwert 19,766 und der Offshore-Windstrom-Marktwert 20,701 Cent pro kWh betragen. Nicht einmal im Dezember 2021 hatte der Börsenstromhandel zuvor dieses Niveau erreicht, als die Strommarktwerte aufgrund der anschwellenden Preise der fossilen Energierohstoffe auf ihr erstes deutliches Hoch gesprungen waren: Damals kostete Offshore-Windstrom im Mittel der Direktvermarktung 18,426 Cent pro kWh und Onshore-Windstrom 16.077 Cent pro kWh.
Wie gut die Situation für die Betreiber von Windparks sowie auch von Photovoltaikfeldern mit Kapazitäten in der Direktvermarktung damit ist (Tipps und Marktanalyse: Webinar am 15, September) – auch der Photovoltaik-Marktwert lag im Juni mit 18,940 Cent pro kWh nach 20,711 Cent pro kWh im März auf wieder sehr hohem Niveau – macht alleine schon der Vergleich mit den ersten fünf Monaten 2021 deutlich. Vor dem Anstieg der Rohstoffpreise insbesondere infolge von wachsenden Konflikten mit dem führenden Energierohstoffexportland Russland hatten die Marktwerte für Windstrom konstant zwischen vier und fünf Cent gelegen. Strom der Photovoltaik (PV) verblieb im selben Marktwertbereich mit Ausnahme des rückblickend winzig erscheinenden Ausschlags im Januar 2021 auf 5,5 Cent pro kWh.
Allerdings führt die Vervier- bis Verfünffachung der Marktwerte auch dazu, dass diese Marktwerte nun den sogenannten anzulegenden Wert als Maß für die Vergütung von Grünstromanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) übertreffen. Als anzulegenden Wert bezeichnet das EEG den Vergütungstarif, den Betreibende einer Windkraft- oder PV-Anlage beispielsweise infolge des Zuschlags in einer EEG-Ausschreibung zum Bau neuer Anlagenparks zugeteilt bekommen haben. Mit einer Marktprämie durch die Netzbetreiber gewährt das EEG den Anlagenbetreibern einen Zuschuss auf den monatlichen Marktwert der Strombörsen bis in Höhe ihrer bezuschlagten Vergütung. Die Marktprämie bekommen sie damit also zusätzlich zu den von ihren Direktvermarktern tatsächlich erzielten Stromhandelspreisen. Haben die Direktvermarkter für ihre Kunden eigene Stromverkaufspreise oberhalb der mittleren Marktwerte erzielt, bekommen die Anlagenbetreiber entsprechend mehr für ihren Strom im Vergleich zum Vergütungstarif. Haben sie weniger erzielt, führt die Marktprämie zu Einnahmen knapp unterhalb des EEG-Vergütungstarifs beziehungsweise des anzulegenden Wertes. So das vom Gesetz vorgesehene Prinzip. Angesichts der nun so hohen Marktwerte immer oberhalb der Vergütungspreise fällt die Marktprämie als Zuschuss auf den Stromhandel aber inzwischen regelmäßig weg.
Dafür steigen aber die Dienstleistungsentgelte für die Direktvermarktung. Hinzu kommen inzwischen ebenfalls Kosten verursachende Herausforderungen wie die Anforderung zur Teilnahme von Wind- und Solarstromanlagen am Redispatch 2.0 – einer mit viel Dokumentations- und Steuerungsaufwendung verbundenen Regelung, dass die Anlagen je nach Über- oder Unterlastung des Stromnetzes ihre Einspeisung möglicherweise an diese anpassen müssen. Weil die Anlagenbetreiber für die komplexen Redispatch-2.0-Anforderungen in den meisten Fällen die Direktvermarkter als Dienstleister brauchen, fallen weitere Dienstleistungskosten an.
Daher kommt es nicht zuletzt nun wohl auch auf eine kluge Direktvermarktungsstrategie an. Dies erklärt beispielsweise auch das Direktvermarktungsunternehmen „LEAG energy cubes“ im Webinar mit ERNEUERBARE ENERGIEN am 15. September von 16-17 Uhr. Das Unternehmen will dort insbesondere auch skizzieren, „wie Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen Ihre Erlöse auch langfristig in diesem Marktumfeld sichern können“.
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Webinar: So profitieren Anlagenbetreiber im Rahmen der Direktvermarktung aktuell am besten