Die Entwurfslebensdauer einer durchschnittlichen Windkraftanlage richtet sich nach deren jeweiligen Typenprüfung und den zugehörigen Lastannahmen. Nach Ablauf der vom Hersteller veranschlagten Betriebsdauer, in der Regel 20 Jahre, erlischt die Genehmigung nach BImSCHG. Das muss aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung oder Rückbau bedeuten. Viele Anlagen sind für den Weiterbetrieb geeignet. Die Genehmigung ist mit entsprechender Prüfung möglich. Dafür ist, bei der technischen Prüfung, vor allem die Inspektion der Windenergieanlage vor Ort interessant. Es werden neben Verbindungsbauteilen, Sicherheitssystemen und tragenden Elementen vor allem die Tragstruktur (Turm und Gründung), die Rotorblätter, die Nabe und die Blitzschutzanlage geprüft. Für den Weiterbetrieb ist aber nicht nur der Zustand ausschlaggebend, sondern auch die Betriebsstunden und vor allem die Instandhaltung. Regelmäßige visuelle Inspektionen inklusive Blitzschutzmessung können folglich gewährleisten, dass eine Anlage über die regulär genehmigte Betriebsdauer von 20 Jahren weiter betrieben werden kann. Wer das ohne großen Zeitaufwand und eigenständig durchführen möchte, kann auf moderne Verfahren setzen. TOPseven bietet eine automatisierte, drohnengestützte Inspektion von Windenergieanlagen, inklusive einzigartiger berührungsloser Blitzschutzmessung. Die Anwender werden von Trainern befähigt die Drohne eigenständig einzusetzen und damit die Inspektionen selbstständig durchzuführen. Das vereinfacht den Prozess bei technischen Prüfungen enorm.
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