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Auf ein Wort

Denkmalschutz bremst PV aus

„Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden“, haben Rot, Grün und Gelb in den Ampel-Koalitionsvertrag geschrieben. Und tatsächlich steht das Solaranlagenausbau-Beschleunigungs-Gesetz schon in den Startlöchern.

Doch welchen Wert wird das angesichts der in den letzten Jahren aufgebauten bürokratischen Hürden haben?

Beispiel Denkmalschutz. Eine Mandantin möchte eine private PV-Dachanlage errichten. Allerdings kann man einen zwei Meter breiten Streifen ihres Hausdaches vom Vorplatz der 150 Meter entfernten Kirche sehen – und diese Kirche steht unter Denkmalschutz. Eigentlich kein Problem, denn ein paar Häuser weiter befindet seit mehreren Jahren eine silberne, ­großflächige und von derselben Behörde genehmigte PV-Dachanlage.

Doch nun wird der Mandantin von der zuständigen Behörde die Untersagung der Anlage in Aussicht gestellt. Sie solle stattdessen eine Indachanlage errichten, die rot eingefärbt ist. Und sie möge vor dem Haus Bäume pflanzen, um die Anlage ganz zu verdecken. Die Mehrkosten belaufen sich auf mehrere Tausend Euro.

Ein ganzes Arsenal von Gründen dagegen

Der Kirchvorplatz zeigt ein bundesweites Problem. Denn dem Willen zum Ausbau von Dachflächenanlagen wird ein ganzes Arsenal von Gründen entgegengehalten: vom Brandschutz über den Denkmalschutz bis hin zu bauordnungsrechtlichen Spezifika. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, die Umsetzung von Landkreis zu Landkreis. Ob eine PV-Anlage in der Nähe oder sogar auf einem Denkmal zulässig ist, kann von Dorf zu Dorf unterschiedlich bewertet werden. Das Beispiel zeigt, dass sogar dieselbe Behörde wechselnde Parameter für die Vereinbarkeit von PV und Denkmalschutz ansetzt.

In einem anderen Fall wurde auf einem denkmalgeschützten Dreiseitenhof auf dem schwarz geziegelten Dach einer alten Scheune eine ebenso schwarze Solarthermieanlage errichtet. Als das Dach vor einigen Jahren neu eingedeckt werden musste, forderte die Denkmalschutzbehörde unter Verweis auf die übrigen Flächen des Hofes eine rote Dachfarbe. Nun möchte der Bewohner eine PV-Anlage neben der Solarthermieanlage betreiben. Dieselbe Denkmalschutzbehörde, die unter der schwarzen Solarthermieanlage ein rotes Dach forderte, möchte die neue Anlage nur genehmigen, wenn rote Module verwendet werden. Die Mehrkosten liegen bei 5.000 Euro. Die grauenhafte Optik eines gestreiften Daches gibt es gratis dazu.

Mehrkosten machen PV unwirtschaftlich

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach errichten will, hat in solchen Fällen dann oft nur noch die Wahl: Entweder hohe Kosten für die meist abwegigen Auflagen in Kauf nehmen. Oder zusätzliche Kosten bei der nervenaufreibenden gerichtlichen Durchsetzung einkalkulieren.

Dies gilt ebenso für all die anderen bürokratischen Hürden, die aktuell von Privatpersonen überwunden werden müssen. Der bestehende Regelungsdschungel und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit rund um PV-Dachanlagen kommt sie teuer zu stehen.

Was benötigt wird, ist eine klare gesetzliche Regelung, die den Abwägungsvorrang von allen erneuerbaren Energien unabhängig von ihrer Größe bei kollidierenden Schutzgütern vorsieht. Die noch junge Regierung hat einen solchen Abwägungsvorrang in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Die gesetzliche Regelung sollte nun oberste Priorität haben, denn nur so kann Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen werden. 

Autor:
Martin Maslaton, geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich mit Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst.

Maslaton

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