Die Bioenergiebranche und ihre Fürsprecher hoffen aus einem guten halben Dutzend neuer Gesetzesänderungen und Förderrichtlinien mehr Einbindung in die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorung zu erzielen. Mitte November mahnte die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, Simone Peter, nach einer Anhörung im Energieausschuss des Bundestages zum „Solarpaket 1“ der Bundesregierung, diese solle darin auch flexible Biogasanlagen zur Stromversorgung fördern. Ein Flexibilitätsbonus müsse das Auf- und Abfahren von Biogasverstromern attraktiver werden lassen, die unstetes Wind- und Sonnenstromaufkommen ausgleichen. Zudem müssten Biomethanausschreibungen interessant für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden. Die Leiterin im Hauptstadtbüro Bioenergie, Sandra Rostek, verwies auf das Ungleichgewicht von überzeichneten regulären Biomasseausschreibungen und Biomethanausschreibungen für Spitzenlastkraftwerke mit weniger als 900 Volllaststunden im Jahr, die keine Bieter finden. Dies müsse enden. Es brauche mehr Biomasseausschreibungen. Und für Spitzenlastkraftwerke müssten Wärmeauskopplungen mit mehr Volllaststunden erlaubt sein. An Wärmeplanungsgesetz sowie Baugesetzreformen lobte Rostek, dass Biomasseeinsatz in Wärmenetzen bis 50 Kilometer Länge erlaubt wird. Bisher sollte ein Deckel zu großen Ressourceneinsatz vermeiden. Jedoch kritisierte Rostek die Befristung für das Zusammenfassen von Biogasanlagen zur Gaseinspeisung auf 2028. Der Fachverband Biogas lobt, dass Betreiber ihre Strom erzeugenden zu Biomethan einspeisenden Anlagen umrüsten dürfen. (Tw)
Solarpaket und Dekarbonisierungsgesetze
Bedeutung der Biomasse für komplette Energiewende nimmt zu
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