Bundestag und Bundesrat haben dem Solarpaket 1 zugestimmt, das Solarprojekte auf sehr ertragsarmen landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zulässt, Photovoltaik (PV) auf Mehrfamilienhäusern als gemeinschaftliche Versorgungsanlagen akzeptiert, Sonderausschreibungen für Agri-, Moor-, Schwimm- oder Carport-PV einführt, größere PV-Freiflächen zur Ausschreibung zulässt und Balkonkraftwerke leichter anmelden lässt. Und Solarstromspeicher sollen besser zur Netzstabilisierung beitragen können. Die Bundesländer dürfen die PV auf landwirtschaftlich ertragsarmen Böden aber einschränken.
Für Windkraft bringt das Gesetzesbündel mit den Beschleunigungsgebieten einen wichtigen Faktor. In vor dem 19. Mai bestimmten Windparkvorranggebieten erfordern Projekte keine Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Verträglichkeitsprüfungen für FFH-Naturschutzgebiete. Die Zulassung muss in der Regel binnen zwölf Monaten erfolgen. (SU/tw)